Mit dem Fortfall eines Teils der Zulassungsbeschränkungen bin ich in in der Lage und Befugt - von wenigen Ausnahmen abgesehen - an fast allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten. Dies hat für Sie den großen Vorteil, dass immer nur Ihr Anwalt agiert.
Dies bedeutet, dass ich im gesamten Bundesgebiet an allen Oberlandesgerichten, allen Landgerichten, sämtlichen Amtsgerichten, den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, den Sozialgerichten, den Landessozialgericht und dem Bundessozialgericht sowie in Strafsachen vor dem Bundesgerichtshof für Sie auftreten kann.
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