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Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwalt für Sozialrecht


Rechtsanwalt Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht

Herr Sokolowski ist seit 1999 Rechtsanwalt, seit 2002 ist er berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.

Er ist unter anderem Mitglied in folgenden Vereinigungen:

Im Sozialrecht bearbeitet er insbesondere die Gebiete Arbeitsförderung (Bundesagentur für Arbeit), Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV), Rentenversicherung, Krankenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung und Schwerbehindertenrecht.

Sein zweiter Tätigkeitsschwerpunkt ist das Strafrecht. Hier qualifiziert er sich derzeit ebenfalls zum Fachanwalt.

zurück | hoch © Sokolowski Dienstag, 18. März 2008