Rechtsanwalt Joachim Sokolowski
Fachanwalt für Sozialrecht
Herr Sokolowski ist seit 1999 Rechtsanwalt, seit 2002 ist er berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.
Er ist unter anderem Mitglied in folgenden Vereinigungen:
Im Sozialrecht bearbeitet er insbesondere die Gebiete Arbeitsförderung (Bundesagentur für Arbeit), Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV), Rentenversicherung, Krankenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung und Schwerbehindertenrecht.
Sein zweiter Tätigkeitsschwerpunkt ist das Strafrecht. Hier qualifiziert er sich derzeit ebenfalls zum Fachanwalt.
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