Stephan Hertz weist >>>hier< << auf ein Interview mit dem Trigema-Chef Wolfgang Grupp hin, in dem dieser auf die Frage, was er von Social media halte u.a.
“Twitter ist für mich einfach nur dumm und die Menschen, die das nutzen, sind für mich Idioten. Haben die Menschen eigentlich nichts Besseres zu tun, als über belanglosen Kram zu schreiben? Wen interessiert das?”
gegenüber Elita Wiegand geäußert haben soll…
Nun, da fällt mir auf Anhieb Beleidigung, § 185 StGB ein. Fraglich ist bei dieser Aussage, ob sie noch von dem verfassungsmäßigen Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Das Interview ist hier auf den Seiten von innovativ-in.de zu finden.
Ps. Aber zum Glück ist die Gruppe der Beleidigten so groß, dass es wohl nichts wird mit § 185 StGB


Ich bin nicht beleidigt, denn dumme Idioten können mich nicht beleidigen.
…und wenn sich auf diesen Kommentar des Kollegen jemand beleidigt fühlen würde -denke ich – würden sich Strafverteidiger finden…
Was will man von einem “Mailausdrucker” auch erwarten.
Genau, das wäre dann mal wieder ein Fall für http://www.vier-strafverteidiger.de
Klar, gibt schon ein eingespieltes Team:
http://www.vier-strafverteidiger.de
Das von Herrn Grupp geführte Unternehmen hat höchstselbst einen Twitter-Account http://twitter.com/TRIGEMA . Hier äußert sich ein haariger Werbeträger (“…. Haaaaalo Fans!”). Dies nur mal so nebenbei ….
Nun, die Mitteilung von trigema auf twitter, Herr Grupp würde sich “Morgen melden” ist nun auch schon 21 Stunden her…
Ich sehe gerade auf der Twitter-Seite, dass das von Herrn Grupp geführte Unternehmen nicht nur dort aktiv ist, sondern das volle Social Media Programm fährt. Dürfen die das von der PR-Abteilung denn überhaupt??? Hat Mr. Chimp so viel Zeit?
Eine Antwort von Herrn Grupp wurde nun auf Facebook veröffentlicht
…und jetzt gibt es auch eine Stelllungname der Dame die das Interview geführt hat:
http://www.innovativ-in.de/blog/2010/05/06/statement-wolfgang-grupp/