Der Deutsche Bundesrat hat mit Drucksache 16/6970 vom 7.11.2007 einen Entwurf zur Änderung der ZPO und des ArbGG vorgelegt, mit dem u.a. die Berufungsstreitwert von 600,00 € auf 1.000,00 € angehoben werden soll. Hintergrund ist wohl hauptsächlich das Ziel, Mittel in der Justiz einzusparen.
Die Drucksache kann hier auf den Seiten des Bundestages im Volltext abgerufen werden.
In einer Pressemitteilung – die hier abgerufen werden kann – wird allerdings mitgeteilt, dass die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates ablehne.