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Erhöhung der Berufungsbeschwer von 600,00 auf 1000,00 Euro

Der Deutsche Bundesrat hat mit Drucksache 16/6970 vom 7.11.2007 einen Entwurf zur Änderung der ZPO und des ArbGG vorgelegt, mit dem u.a. die Berufungsstreitwert von 600,00 € auf 1.000,00 € angehoben werden soll. Hintergrund ist wohl hauptsächlich das Ziel, Mittel in der Justiz einzusparen.

Die Drucksache kann hier auf den Seiten des Bundestages im Volltext abgerufen werden.

In einer Pressemitteilung – die hier abgerufen werden kann – wird allerdings mitgeteilt, dass die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates ablehne.

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