Förderung für Rußpartikelfilter

Der Bundesrat hat am 9. März 2007 dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt, das den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw steuerlich fördert.

Bei Einbau eines Filters kann die Kraftfahrzeugsteuer – auch rückwirkend – um bis zu 330 Euro reduziert werden.

Halter nicht mit entsprechenden Filtern ausgerüsteter Dieselfahrzeuge, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert nicht erreichen, müssen darüber hinaus zukünftig eine erhöhte Kfz-Steuer zahlen.

Oldtimer sind von der Regelung ausgenommen.

Das Gesetz soll am 1. April 2007 in Kraft treten.

Genaueres ist der Bundesrat-Drucksache 140/07 zu entnehmen.

2 comments to Förderung für Rußpartikelfilter

Leave a Reply

  

  

  

You can use these HTML tags

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>