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	<title>Kommentare zu: Geänderte Lenk- und Ruhezeitbestimmungen ab 11. April 2007</title>
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	<description>Kanzleiseiten zu Strafverteidigung und mehr: Anwalt bloggt</description>
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		<title>Von: Richard Zimmer</title>
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		<dc:creator>Richard Zimmer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 2010 09:16:15 +0000</pubDate>
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		<description>Ich bin als Kraftfahrer im internationalen Fernverkehr auf langen Strecken tätig.
Ich habe eine Frage zu der Definition des Begriffs &quot;Tag.
Ist hiermit der 24 Stundenzeitraum von 0-24 Uhr eines Kalendertages gemeint, oder beschreibt der Begriff Den Zeitraum vom Ende einer Tagesruhezeit bis zum Beginn der darauffolgenden Tagesruhezeit? Ich will auf folgendes hinaus: Als Kraftfahrer kann ich mit Beginn meiner Tageslenkzeit z. B. 9 Stunden Lenkzeit + 45 Min. Pause arbeiten, dann folgen 9 Stunden Tagesruhezeit. damit hat mein Tag 18:45 Std. Nach Ende meiner Tagesruhezeit fahre ich weiter. Bis zum Ende eines 24 Stundenzeitraums habe ich dann jedoch bis zu 13:30 Stunden Lenkzeit eingelegt. Daher meine Frage. Ist als Tag der 24 Stundenzeitraum gemeint, oder der Arbeitstag (im Falle meines Beispiels 18:45 Stunden) Für eine Antwort oder Stellungnahme bin ich dankbar, weil auch unter Kollegen und seitens meines Arbeitgebers Uneinigkeit zu dieser Frage besteht. Auch konnte mir von Seiten der BAG noch keine genaue Auskunft hierüber gegeben werden</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin als Kraftfahrer im internationalen Fernverkehr auf langen Strecken tätig.<br />
Ich habe eine Frage zu der Definition des Begriffs &#8220;Tag.<br />
Ist hiermit der 24 Stundenzeitraum von 0-24 Uhr eines Kalendertages gemeint, oder beschreibt der Begriff Den Zeitraum vom Ende einer Tagesruhezeit bis zum Beginn der darauffolgenden Tagesruhezeit? Ich will auf folgendes hinaus: Als Kraftfahrer kann ich mit Beginn meiner Tageslenkzeit z. B. 9 Stunden Lenkzeit + 45 Min. Pause arbeiten, dann folgen 9 Stunden Tagesruhezeit. damit hat mein Tag 18:45 Std. Nach Ende meiner Tagesruhezeit fahre ich weiter. Bis zum Ende eines 24 Stundenzeitraums habe ich dann jedoch bis zu 13:30 Stunden Lenkzeit eingelegt. Daher meine Frage. Ist als Tag der 24 Stundenzeitraum gemeint, oder der Arbeitstag (im Falle meines Beispiels 18:45 Stunden) Für eine Antwort oder Stellungnahme bin ich dankbar, weil auch unter Kollegen und seitens meines Arbeitgebers Uneinigkeit zu dieser Frage besteht. Auch konnte mir von Seiten der BAG noch keine genaue Auskunft hierüber gegeben werden</p>
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