Neue Arbeitszeitregelungen für LKW- und Busfahrer

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2006 neuen Regelungen zur Arbeitszeit für das Fahrpersonal von Lastkraftwagen und Bussen zugestimmt. Unter anderem wird eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festgelegt. Die Arbeitszeit darf auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn die Mehrarbeit innerhalb von vier Monaten ausgeglichen wird.


Mit Artikel 5 des vom Deutschen Bundestag bereits am 1. Juni 2006 beschlossenen Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal wird das Arbeitszeitgesetz geändert. Die Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Fahrpersonal im Straßenverkehr (Fahrpersonalrichtlinie) wird damit vollständig in deutsches Recht umgesetzt.

Das Arbeitszeitgesetz entspricht im wesentlichen bereits den Vorgaben der Fahrpersonalrichtlinie. Es waren daher nur einige Anpassungen erforderlich, die in einem neuen Paragraphen 21a “Beschäftigung im Straßentransport” in das Gesetz eingefügt werden. Unter anderem gestattet die Fahrpersonalrichtlinie, dass Bereitschaftszeiten – dies sind in erster Linie Zeiten, die als Beifahrer oder in der Schlafkabine verbracht werden, aber auch bestimmte Wartezeiten – nicht zur Arbeitszeit gezählt werden. Diese Regelungen werden in das deutsche Recht übernommen. Damit bleibt die in Deutschland in der Praxis bisher bestehende und zulässige Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung weiterhin erhalten. Neu in das Gesetz aufgenommen werden die Regelung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die Verantwortung des Arbeitgebers für die Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit der als Fahrpersonal tätigen Beschäftigten. Geregelt wird auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, vom Fahrpersonal schriftlich Auskunft über in einem anderen Arbeitsverhältnis geleistete Arbeitszeiten zu verlangen, sowie die Pflicht der Beschäftigen, die Angaben schriftlich vorzulegen.

Die neuen Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der EWG-Verordnung Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr oder des Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) ausführen. Erfasst werden damit im wesentlichen Fahrer von Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Ausgenommen sind Fahrzeuge im Linienverkehr mit einer Linienstrecke von bis zu 50 Kilometern und besondere Fahrzeuge, wie zum Beispiel Feuerwehr-, Rettungs- und Streitkräftefahrzeuge. Auch selbstständige Fahrer werden von den neuen Regelungen nicht erfasst.

Das Gesetz wird voraussichtlich im August verkündet. Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz werden dann am 1. September 2006 in Kraft treten.

Informationen zum Thema und zum Arbeitszeitgesetz können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter dem Stichwort Arbeitsrecht/Gesetze abgerufen werden.

11 comments to Neue Arbeitszeitregelungen für LKW- und Busfahrer

  • Neue Arbeitszeitregeln für Bus- und Lkw-Fahrer…

    Betriebsrat bei einer Spedition oder bei einem Bus-Unternehmen?
    Dann unbedingt zum Blog von Rechtsanwalt Joachim Sokolowski surfen. Sokolowski hat die Informationen zu den in der Branche neuen Arbeitszeitregeln aufbereitet.

    ……

  • Hermann

    Ich bin ein Busfahrer und arbeite von 40 bis 50 St. pro Monat umsonst ( unbezahlte Pausen). In kalte Zeiten muss ich irgentwo ,am Ende der Welt, steen (manchmal 3 St.) und darf nicht Motor anmachen, weil mein Chef immer mehr drück macht, wegen Spritverbrauch.
    Finden Sie das in Ordnung?

  • Hallo Hermann,
    ob _ich_ das in Ordnung finde, spielt leider keine Rolle.

    Einerseits gibt es hier Arbeitsplatzvorschriften, die auch Sie schützen sollen, andererseits führt offensichtlich der Kostendruck insbesondere in den Busunternehmen die im ÖPNV tätig werden, häufig dazu, dass die Arbeitsbedingungen -gelinde gesagt – unlukrativer werden.

    Im Zweifelsfall kann man die Arbeitsbedingungen durch einen Anwalt prüfen lassen, was letztendlich jedoch auch zum Verlust des Arbeitsplatzes führen kann :-(

  • bei der Arbeitszeit für Busfahrer gilt immer noch die ” 6/12″ Regelung, soll heissen
    das kurze Halts , z.B. Stau , Ampel etc. , immer noch als NICHTARBEITSZEIT gerechnet werden.

    Also kann der Fahrer getrost noch weitere Stunden fahren , obwohl die eigentliche Arbeitszeit schon längst überschritten wurde.

    Oder wie ist diese Regelung exakt zu verstehen. Nachzulesen in jeder Vorschrift bzw. Dienstanweisung für Busfahrer.

    Kann sich hier mal jemand zu äußern.

  • sabine

    mein freund ist seit einigen Jahren Busfahrer in dem gleichen Unternehmen, jetzt muß er schon seit circa einem halben Jahr täglich 14 – 15 stunden fahren mit kaum Pausen.

    Ist das rechtens oder können wir dagegen angehen? Mit seinem Chef kann man diesbezüglich leider nicht reden.

  • Rene

    Ich fahre für ein transport unternehemen fahre 14-18 stunden ohne pause und werde gedrängt fahrtennachweise zu fälschen fahre einen sprinter bis 3,5 tonnen ist das rechtens?

  • Lenz Peter

    Hallo, bitte erklärt mir den Sonderfall mit der 60 Stunden Regel und dem Ausgleich der Mehrarbeit.
    Kann es dazu führen, das ein Fahrer so viel Ausgleichstunden hat mit denen er leicht 1Monat zu Hause bleiben kann?
    Wie macht das ein Unternehmer?
    Danke Peter!

  • boban G-TOWN

    Hallo. Die alle beschwerden hier nutzen leider nichts! Die alle Gesetze,keine ausnahmen,sind NUR für Arbeitgeber angepasst.Ich bin auch als Busfahrer , als Behinderte Arbeitnehmer eingestellt,trotzdem MUSS ich Überstunden machen!Auf mein verlangen von Mehrarbeit mich freizustellen würde ich mit Arbeitsplatzferlust bedroht !!! “EINZELFALL” Milionen mal.

  • Frank

    Bin Busfahrer im Reiseverkehr und Linienverkehr.

    Im Linienverkehr muß ich einigen Kollegen Recht geben,wenn sie sagen, dass unteranderem Pausenzeiten, bedingt durch Schichtpläne, nicht bezahlt werden. Dazu kommt noch die sogenannte Rüstzeit, die zwar gesetzlich gefordert wird, siehe Abfahrtskontrolle, doch auch diese Zeit wird nicht bezahlt. Weiterhin werden Zeiten nicht bezahlt,wenn man den Bus mit eingelegter Scheibe vom Standort zum Einsatzort bewegt und umgekehrt, den Bus vom Einsatzort zum Standort bewegt. Auch nach Vorlage der Tachoscheibe in der Firma bekommt man gesagt, dass man sich nicht so haben sollte,wegen der paar Minuten.

    Weiterhin muss ich sagen, dass die Verantwortung der Busfahrer nicht entsprechend honoriert wird, sowie die Sicherheit der Busfahrer in Bezug auf tätliche Angriffe unter aller Würde ist.

  • Axel von Reth

    Nachtrag, wie immer der lektor unterwegs. Wahrheit kann man nicht vertragen und wird zensiert. Klasse Medium, aber leider auch spießig und undemokratisch wie noch nie. Gruß aus dem sozialen Ghetto.

    Ich bin und bleibe Antifaschist und wie ist es mit Euch?

    Morgen will wieder niemand etwas davon gewußt haben wie er mit seinem nächsten umgegangen ist.

    Viel spass beim Lesen, seine Hoheit Amin.
    Überprüfen, Überprüfen, Überprüfen……prüfen…prüfen…

  • Axel von Reth

    Es wird hier eindeutig unrecht ausgeübt, seitens der Arbeitgeber. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber es ist sehr wichtig in den vorbenannten
    Fällen ausgiebig selbst Nachweise zu führen und einen Rechtbeistand auszusuchen.

    Leider ist unsere Gesellschaft so strukturiert, dass sie nicht die Personen schützt, die ganz treu über Jahre hinweg und millionen von Kilometern Menschen heil befördert.

    Dieser Berufsstand wird mit einem Putzlappen gleichgesetzt. Über den Fahrer wird grundsätzlich in der dritten Person gesprochen. Bestraft wird er umso härter. Rückhalt durch den Chef hat er überhauüpt nicht. Diese Branche ist gefährlich und eine tickende Zeitbombe.

    Die saugut bezahlten Gaukler im Fernsehen und die Negativ Presse legen noch drauf. Im Jahr 2013, werden wir durch Verrentung und unattraktivität kaum noch Fahrer haben. Das haben sich dann geldgeile (Öffentlicher Personen Nahverkehr) die Unternehmer selbst erarbeitet.

    Fragt heute mal einen jungen Menschen, ob er sich vorstellen könnte Busfahrer zu werden. Niemals, denn der will nicht Putzfrau spielen und respektlosen Motherfuckerarschlöchern den Dreck hinterherräumen.

    Wir alle in dieser Berufssparte ohne einen wirklichen Beruf zu besitzen können ein Lied davon singen.

    Für die öffentlichkeit brauchen Menschen wie wir ein Implantat im Schädel, wo ferngelenkt gesteuert der Kunde oder diverse Chef`s nur noch auf Enter und Pause drücken.

    Allzeit gute Fahrt und Gruß an alle Altkollegen, die sich in der Agonie des Aussterbens befinden.

    P.S. Es gibt derweil Fahrer, die als Rentner für`n Appel und n Ei noch mit 78 Jahren herumgurken.

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