Seit kurzem ist dem Amtsgericht Offenbach eine Rechtsreferendarin zur Ausbildung in der Zivilstation zugewiesen, die bislang darauf besteht, auch in den Sitzungen des Gerichts ihr Kopftuch zu tragen.
Hiergegen richtet sich nun Widerstand. Selbst der Hessische Justizminister Banzer wurde bereits eingeschaltet.
Verwiesen wird diesbezüglich u.a. auf die Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 C 45/03.
Es bleibt abzuwarten, ob und ggf. wie das Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität vom 18. Oktober 2004 durchgesetzt wird…