Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
29.06.2006 | | 108x
Ab dem 1. Juli 2006 wird die bisherige unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 € pro Stunde begrenzt.