Mit der Begründung, über Firmen-PCs könnten die Radio und Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgerufen werden, müssen auch Gewerbebetriebe und Freiberufler, die über keine entsprechenden Empfangsgeräte, aber über mindestens einen Computer mit Internetanschluss verfügen ab dem 1. Januar 2007 monatlichen GEZ-Gebühren bezahlen…
…aber keiner der öffenlich-rechlichen Sender bietet einen Livestream der Spiele der derzeitigen Fußballmeisterschaft an 🙁
Bleibt abzuwarten, wie die öffentlich-rechtlichen in Zukunft mit der Verbreitung teuren Contents über das Netz verfahren.
Ps. Einen ivestream gibt es hier 😉