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Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Ablehnungsantrag

Für die Entscheidung über im Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig.

Dies hat das OLG Frankfurt in dem Verfahren 4W10/06 am 26. April 2006 entschieden.

Die Entscheidung im Volltext kann hier abgerufen werden.

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