Zum 1. Januar 2008 wird die neue Chroniker-Richtline wirksam. Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen.
Die neue Regelung gilt für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach § 25 SGB V in Anspruch nehmen können. Das sind alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden.
Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu weiteren Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie zum so genannten „Gesundheits-Check-Up“ stehen noch aus.



…die Bürokratie, die mit diesem Wahnsinn der Zuzahlungsbefreiungen einher geht, verschlingt weitaus mehr Kosten als die Krankenkasse mit den Zuzahlungen überhaupt wieder einholen kann. Aber das sind dann natürlich wieder andere Kassen, die in Mitleidenschaft gezogen werden.
Selbst wenn man mal näher betrachtet, welcher bürokratische Aufwand bei den Kassen wegen der Zuzahlungen betrieben wird, kann ich mir kaum vorstellen, dass sich die Sache wirklich rentieren kann.
…und jetzt noch weitere Bedingungen? Wir könnten die Sache ja vielleicht im Laufe der Jahre noch mehr verkomplizieren, und und noch diverse Ausnahmetatbestände mehr ausdenken. Geholfen ist damit wohl niemandem.
Regelungen wie die Zuzahlungsbefreiungen, die insgesamt sogar mehr Kosten verursachen als einsparen, sollten verboten werden. (Allein ich ärgere mich krank hierüber und werd mich mal in Behandlung geben müssen. Natürlich zahle ich meine Zuzahlung hierfür, aber welche Folgekosten für die Versicherungsgemeinschaft…)
Udo
Warum kann ich bei einer Krebserkrankung nicht im Voraus für das laufende Jahr die Zuzahlungen auf 1% gesenkt bekommen?.
Ob man erwartet, daß ich das Jahr nicht vollende ?
Vorschrift ist :
1 Jahr muß ich chronisch krank sein, um befreit zu werden.
Die Diagnose wird heute, nach 2 Monaten und auch in einem Jahr lauten: chronisch krank.
Die Zuzahlungen sind bei meiner Erkrankung sehr hoch z.B. Krankenhaus und Chemotherapie.
Ich bekomme ein sehr geringes Krankengeld und mein Nebenjob ist auch weggefallen. Zwar kann ich alle Quittungen sammeln und am Jahresende abrechnen, aber mich belasten die Zuzahlungen HEUTE zu sehr.