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	<title>Kommentare zu: ALG II: Stromkostenrückzahlungen sollen nicht als Einkommen angerechnet werden</title>
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	<description>Kanzleiseiten zu Strafverteidigung und mehr: Anwalt bloggt</description>
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		<title>Von: Zimmermann Josef</title>
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		<dc:creator>Zimmermann Josef</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Mar 2008 13:15:08 +0000</pubDate>
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		<description>Was beim Strom gilt sollte auch bei der Heizung sein.
Hier fortdert man aber zurück wenn eingespart wird.
Vorallem in Fällen, bei denen die Miete von der ARGE angewisen wird.
In den andren Fällen wird es nicht bekannt. 
Da demzufolge die ARGE das eigesparte Geld einsteckt, durch sparsames Haushalten, kann dies dazu verleiten alles an Heizung aufzudrehen und eben nicht einsparen.
Ich meine es sollte den Betroffenen belassen werden, als Zeichen dafür das Energiehaushalten belohnt wird.
Aber offenbar kommt kein Sachbearbeiter, geschweige denn ein Politiker auf eine solche Idee.
Josef Zimmermann
Leonrodstraße 40
80636 München</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was beim Strom gilt sollte auch bei der Heizung sein.<br />
Hier fortdert man aber zurück wenn eingespart wird.<br />
Vorallem in Fällen, bei denen die Miete von der ARGE angewisen wird.<br />
In den andren Fällen wird es nicht bekannt.<br />
Da demzufolge die ARGE das eigesparte Geld einsteckt, durch sparsames Haushalten, kann dies dazu verleiten alles an Heizung aufzudrehen und eben nicht einsparen.<br />
Ich meine es sollte den Betroffenen belassen werden, als Zeichen dafür das Energiehaushalten belohnt wird.<br />
Aber offenbar kommt kein Sachbearbeiter, geschweige denn ein Politiker auf eine solche Idee.<br />
Josef Zimmermann<br />
Leonrodstraße 40<br />
80636 München</p>
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		<title>Von: fuelling,lohfelden</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/alg-ii-stromkostenruckzahlungen-sollen-nicht-als-einkommen-angerechnet-werden/319/comment-page-1/#comment-22627</link>
		<dc:creator>fuelling,lohfelden</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 13:07:37 +0000</pubDate>
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		<description>gilt gleiches für Rückerstattungen von Heiz-und Nebenkosten wenn man erhöhten Kos
ten lt. Regelsatz nie erhalten hat? Wer hat Erfahrung?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>gilt gleiches für Rückerstattungen von Heiz-und Nebenkosten wenn man erhöhten Kos<br />
ten lt. Regelsatz nie erhalten hat? Wer hat Erfahrung?</p>
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		<title>Von: Wolf-Dieter</title>
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		<dc:creator>Wolf-Dieter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 12:49:32 +0000</pubDate>
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		<description>Die Rückerstattung von überzahlten Abschlägen sind selbstverständlich kein Einkommen. Mir ist unbegreiflich, wieso solche Selbstverständlichkeiten erst diskutiert werden müssen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rückerstattung von überzahlten Abschlägen sind selbstverständlich kein Einkommen. Mir ist unbegreiflich, wieso solche Selbstverständlichkeiten erst diskutiert werden müssen!</p>
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