Bei der Bedarfsberechnung nach SGB II werden ab dem 1. Juli 2006 unverheiratete unter 25-jährige in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern mit einbezogen.
Dies wirkt sich u.a. wie folgt aus: Einkommen und Vermögen der Eltern wird bei der Prüfung und Berechnung von Ansprüchen der Kinder berücksichtigt. Kindergeld wird bei den unter 25-jährigen als Einkommen angerechnet. Unverheiratete unter 25-jährige, die bei ihren Eltern leben, erhalten bei der Bedarfsberechnung nur noch 80 % der Regelleistung gutgeschrieben.
Schließlich kann der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz nun auch für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren gezahlt werden, die im Haushalt ihrer Eltern leben, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
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