Anhebung des ALG II Regelsatzes Zum 1. Juli 2006 wird der ALG II Regelsatz für die neuen Bundesländer auf den bereits für die alten Bundesländer gültigen Regelsatz in Höhe von 345,00 € angehoben. Ähnliche Beiträge:OWi: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der StraßenbahnKeine Einziehung von Taterträgen wenn der Geschädigte entschädigt wurdeBVErfG: 6 Monate Haftprüfung sind zu lange
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