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BSG: Unterschiedliche Behandlung nicht erwerbsfähiger und erwerbsfähiger Hilfebedürftiger rechtmäßig

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 21.12.2009 in dem Verfahren B 14 AS 42/08 R festgestellt, dass die unterschiedliche Behandlung nicht erwerbsfähiger und erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II, SGB XII) nicht gegen Art. 3 Abs 1 GG verstößt.

Die Entscheidung kann voraussichtlich im kommenden Jahr im Volltext auf den Seiten des Bundessozialgerichts abgerufen werden.

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