Am 1. Juni 2006 hat der Bundestag einschneidende Änderungen der Regelungen über die Grundsicherung für Arbeitssuchende Verabschiedet. Der entsprechende Gesetzentwurf muss jetzt noch vom Bundesrat verabschiedet werden und soll zum 1. August 2006 in Kraft treten.
Neben gravierenden Einschnitten u.a. Bereich der Bedürftigskeitsprüfung und im Bereich der Verpflichtungen der Leistungsbezieher sieht die Gesetzesänderung vor, dass jedem neuen ALG II-Bezieher sofort ein Angebot zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gemacht werden soll.
Es bleibt also die Entscheidung des Bundesrates und ggf. die Umsetzung durch die Leistungsträger abzuwarten.
Ein weiterer Blogbeitrag zu den geplanten Änderungen ist hier zu finden.
Siehe auch Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende.