Das Gesetz über dasVerfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, ist am 2. April 2009 in Kraft getreten und hat für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer, zukünftig weitreichende Konsequenzen.
Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie zunächst unter einem Pseudonym gespeichert werden sollen.
Ab 2012 soll dann der Regelbetrieb von ELENA starten, bei dem es dann möglich sein soll, die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen ausgedient haben solle.
Eine unvorstellbare Datensammlung!
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann hier ein Werbevideo zu diesem Thema abgerufen werden.
Hiernach sollen die Arbeitgeber durch ELENA jährlich 85 Mio Euro eingesparen…
…ob die Änderung tatsächlich bei kleineren und mittelständigen Betrieben auf Gegenliebe stößt, ist doch eher fraglich.
Die Arbeitgeber sind bereits ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten an ELENA zu übermitteln. Hierzu werden geprüfte Fachprogramme benötigt, oder ein Steuerberater, oder…
Die Mitarbeiter sind wohl darauf hinzuweisen, dass ihre Daten an ELENA weitergeleitet und dort gespeichert werden.
Fragt sich, was passiert, wenn ein Arbeitnehmer der Weiterleitung und speicherung seiner Daten widerspricht.
[…] soll möglichst schnell eingestellt werden! 18.07.2011 | | 4x Mit dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, von Kritikern auch als Datenkrake bezeichnet, wurde geregelt, dass Arbeitgeber vom 1. […]