Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2006 das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Das Gesetz enthält unter anderem folgende Änderungen:
- Es wird die sogenannte Teilzulassung eingeführt aufgrund derer der Arzt den aus seiner Zulassung folgenden Versorgungsauftrag auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit beschränken kann.
- Vertragsärzten wird nunmehr ermöglicht, gleichzeitig auch als angestellte Ärzte in Krankenhäusern zu arbeiten,
- die Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten werden geändert,
- die Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren wird ganz und die Altersgrenze für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit von 68 Jahren in unterversorgten Gebieten aufgehoben,
- die einrichtung sogenannter Zweigpraxen soll erleichtert werden;
- örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften werden nunmehr, auch sofern sie den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreiten, zugelasen,
- die Gründung von medizinischen Versorgungszentren soll erleichtert werden,
- die Regelungen über den Einzug der sog. Praxisgebühr werden geändert,
- der in den neuen Bundesländern bislang noch geltende Vergütungsabschlag für privatärztliche und -zahnärztliche Leistungen sowie für Leistungen freiberuflicher Hebammen im Rahmen der Hebammenhilfe der gesetzlichen Krankenversicherung wird aufgehoben.
Weitere Einzelheiten können u.a. hier auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden.