Folgende Änderungen treten im Sozialrecht zum 1. Juli 2006 in Kraft:
- ALG II für unter-25-Jährige
- Anhebung des ALG II Regelsatzes für die neuen Bundesländer
- Festschreibung der Rentenwerte
- Ich-AG Förderung beendet
- Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte (Minijobs)
- Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
- Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Arzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte
Die vorstehende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich einen kurzen Überblick geben. Es wird keine Gewähr übernommen.



Siehe auch
Gesetzliche Neuregelungen und Änderungen zum 1. August 2006
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende