Nach der Antwort der Bundesregierung in der Drucksache (16/1638) hat die Bundesregierung keine Orientierungswerte oder Handlungsempfehlungen, was „angemessene“ Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher von Arbeitslosengeld II sind. Nach Auffassung der Bundesregierung sei Erfahrungsgemäß die Entscheidung, welche Unterkunftskosten angemessen sind, von vielen örtlichen und individuellen Faktoren geprägt, die eine einheitliche Handlungsempfehlung kaum zuließen.
Bleibt die Frage, ob und in welchem Umfang die Behörden und Sozialgerichte diese Auffassung des Bundesregierung werten…