Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Budesausschuß (G-BA) vom 20.06.2006 kann die krankengymnastische Reittherapie auch in Zukunft nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden.
Die Hippotherapie wird als krankengymnastische Behandlung mit und auf dem Pferd definiert. Davon abzugrenzen ist das therapeutische Reiten, das der G-BA nicht überprüft hat.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Er soll dann hier veröffentlicht werden.
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