Der Faktor F wurde für das Jahr 2008 neu mit 0,7732 festgesetzt.
Die vereinfachte Formel für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmern mit einem Arbeitsentgelt in der so genannten Gleitzone lautet damit für das Kalenderjahr 2008:
- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt = 1,2268 x tatsächliches Arbeitsentgelt – 181,44