Zum 1. April 2006 traten in Teilen das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in Kraft.
Die wichtigste Neuregelung betrifft unverheiratete, volljährige, unter 25-jährige Arbeitslose. Sie werden grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen. Wenn sie eine eigene Wohnung beziehen wollen, müssen sie dafür die Zustimmung des Leistungsträgers einholen.
Jugendliche, die ohne Zustimmung des Leistungsträgers umziehen, erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur 80 Prozent der Regelleistung und keine Leistungen für Unterkunft und Heizung. Auch die Erstausstattung der Wohnung wird ohne die Zustimmung zum Umzug nicht übernommen.
Nur wer aus zwingenden Gründen – zum Beispiel beruflichen oder schwerwiegenden sozialen – ausziehen muss, erhält auch künftig 100 Prozent der Regelleistung und eine eigene Wohnung.
Der Stichtag, seit dem Jugendliche eine Zulassung des kommunalen Trägers zum Auszug aus dem Elternhaus benötigen, ist der 17. Februar 2006. Arbeitslose bis 25 Jahre, die bereits eine eigene Wohnung haben, müssen aber nicht wieder bei den Eltern einziehen.
Weitere Neuregelung: EU-Bürger, die erstmalig zur Arbeitsuche nach Deutschland gekommen sind und zuvor nicht in Deutschland gearbeitet haben, erhalten keine Leistungen.
Weitere Regelungen des Gesetzes treten zum 1. Juli 2006 beziehungsweise zum 1. Januar 2007 in Kraft.



ich habe eine frage: Undzwar geht es darum das ich und mein lebensgefährter beide unter 25jahre alt sind,haben beide keine arbeit.Mein lebensgefährter bekommt arbeitslosengeld// und wohnt bei seinen eltern.Ich wohne bei meinen eltern und bekomme keine unterstützung weil beide eltern arbeiten. Ich seine lebensgefährtin wollte zu meinem verlobten zu dem elternhaus anmelden um da geld vom amt zubekommen und da schon 4personen im haushalt leben,das die uns eine wohnung geben ?????
Hallo,ich habe einen fast 24 jährigen Sohn der Hartz 2 bekommt.Ich habe auf mein Hartz verzichtet.Nun wird meinem Sohn bei der Berechnung fast die hälfte meiner Rente 540,00Euro angerechnet.Das heißt ich würde auf 289.00Euro verzichten ,das ist gerade der Mietanteil für meinen Sohn und mir bleibt der Rest von ca.300.00Euro.Damit muß ich meinen Mietanteil und mein Lebensunterhalt bestreiten.Habe auch einen Mietanteil von 289,00Euro.Wie soll das Gehen??????Ich gebe jetzt keine Unterlagen von mit mehr ab.Mein Sohn muß dann von 0 Euro leben,da ich Ihn auch aus der Wohnung werfe.Sorry aber anders geht es nicht.