Rentner erhalten ab 1. Juli 0,99 Prozent mehr Rente.
Grundlage für die Rentenanpassung ist die Entwicklung der Pro-Kopf-Bruttolöhne- und -gehälter der Beschäftigten im Vorjahr.
Im letzten Jahr mussten die Rentnerinnen und Rentner auf eine Erhöhung ihrer Altersbezüge verzichten. Die Renten hätten – der Entwicklung nach – sogar gekürzt werden müssen. Dies verhinderte jedoch die sogenannte “Rentengarantie”.
Zum 1. Juli 2011 beträgt der neue aktuelle Rentenwert in den alten Ländern 27,47 Euro (bisher: 27,20 Euro). Für die neuen Länder steigt dieser Wert um 0,99 Prozent von 24,13 Euro auf 24,37 Euro.
Rentner können im Juni mit der Zusendung eines auf die neue Rentenhöhe angepassten Bescheides rechnen.


Wenn auch nicht viel, so gab es eine Rentenerhöhung. Ist an die Rentenerhöhung nicht auch die Erhöhung des ALG I und II gekoppelt? Ich habe keine Erhöhung des ALG II bekommen. Muss ich da beim Amt “nachhaken”?
…die ALG II und SGB XII Regelsätze wurden rückwirkend zum 1 Januar 2011 angehoben.
Die ALG I Leistungshöhe errechnet sich aus der Beitragshöhe, also dem im Bemessungszeitraum erzielten Einkommen usw.