Zum 1. Januar 2010 wurde die Zuständigkeit der hessischen Sozialgerichte neu geregelt (siehe hier).
Nach nunmehr über 9 Monaten weist das Sozialgericht Darmstadt jedoch hier auf seiner Homepage weiterhin die bis zum 31.12.2009 geltenden örtlichen Zuständigkeiten der hessischen Sozialgerichte aus.
So wird für Offenbach oder Neu-Isenburg z.B. weiterhin das Sozialgericht Frankfurt als örtlich zuständiges Gericht angegeben.
Zwar ist die Klageeinreichung bei einem örtlich unzuständigen Sozialgericht grundsätzlich fristwahrend. Die enstehende Verzögering ist jedoch ärgerlich.


Na ja, die Frage ist doch, ob die weitere Verzögerung im Verfahren noch groß negativ wahrgenommen wird – weil doch die Verfahren so oder so sehr lange Dauern.
Das stimmt allerdings; leider