Auf seiner Homepage informiert das Sozialgericht Frankfurt hier über seine örtliche Zuständigkeit.
Eigentlich sehr löblich.
Aber, wie hier berichtet hat sich die Zuständigkeit der hessischen Sozialgerichte seit dem 1. Januar 2010 geändert!
Dies berücksichtigt das Sozialgericht auf seiner Informationsseite jedoch (noch?) nicht.
So wird zum Beipiel für Neu-Isenburg und Offenbach weiterhin das Sozialgericht Frankfurt als zuständig ausgewiesen. Tatsächlich ist hier seit dem 1. Januar das Sozialgericht Darmstadt zuständig.



Für den Kläger macht das ja kaum einen Unterschied. Wird halt ans richtige Gericht verwiesen bzw. ob es dann das richtige ist, ist dann auch wieder egal.
Es soll ja auch Anwälte geben, die fristwahrend bewusst am falschen Gericht die Klagschrift einschmeißen
Nunja, die Verweisung kann zumindest zu einer um mehrere Monate verlängerten Prozessdauer führen.
Das Sozialgericht Frankfurt hat nun reagiert.
>>>Hier<<< ist nun eine aktualisierte Liste der Örtlichen Zuständigkeit der hessischen Sozialgerichte abrufbar.
Die
falscheveraltete Listeistwar aber hier weiterhin abrufbar…