Der Gemeinsame Bundsausschuss (G-BA) hat am 20. Juni 2006 weit reichende Standards für die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.
Demnach soll künftig die Zulassung als Psychotherapeut zur vertragsärztlichen Versorgung davon abhängig gemacht werden, dass eine Qualifikation für ein psychotherapeutisches Verfahren nachgewiesen werden kann, mit dem mindestens die am häufigsten auftretenden psychischen Erkrankungen behandelt werden können, nämlich Depressionen, Angststörungen und so genannte somatoforme Störungen. Das sind Erkrankungen mit körperlichen Symptomen ohne organischen Befund, wie Schmerzen oder Müdigkeit. Methoden, die nicht die geforderte Bandbreite besitzen, können zwar auch GKV-Leistung werden, Voraussetzung ist aber, dass diese nur Therapeuten anwenden, die in einem breit angelegten Verfahren ausgebildet sind.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Richtlinientext sowie eine entsprechende Erläuterung sollen in Kürze hier veröffentlicht werden.
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