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	<title>Kommentare zu: Weitere Entscheidung des BSG zur Intelligenzrente</title>
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	<description>Kanzleiseiten zu Strafverteidigung und mehr: Anwalt bloggt</description>
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		<title>Von: Franke</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-51580</link>
		<dc:creator>Franke</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Apr 2011 10:07:26 +0000</pubDate>
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		<description>Auch ich erhielt von der BFA den Bescheid, dass ich vom Bezug im Sinne von § 1 Abs. 1 AAÜG ausgeschlossen wurde, da ich am Stichtag 30.06.1990 nicht mehr im Beitrittsgebiet beschäftigt war.
Ich war in der DDR im Fernmeldeamt und in der BRD, Stichtag 30.06.1990, im Fernmeldeamt bechäftigt.
Wir sollten zusammen, gegen diese Wilkür, beim Bundesverfassungsgericht klagen. Gleichstellungsgesetz.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch ich erhielt von der BFA den Bescheid, dass ich vom Bezug im Sinne von § 1 Abs. 1 AAÜG ausgeschlossen wurde, da ich am Stichtag 30.06.1990 nicht mehr im Beitrittsgebiet beschäftigt war.<br />
Ich war in der DDR im Fernmeldeamt und in der BRD, Stichtag 30.06.1990, im Fernmeldeamt bechäftigt.<br />
Wir sollten zusammen, gegen diese Wilkür, beim Bundesverfassungsgericht klagen. Gleichstellungsgesetz.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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		<title>Von: Wagner</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-44362</link>
		<dc:creator>Wagner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Apr 2010 08:22:02 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo, auch mich trifft die Stichtagsregelung, da mein VEB leider zu den etwas \\\&quot;schnelleren\\\&quot; gehörte und bereits am 22.6.90 als GmbH ins Handelsregister eingetragen wurde. Und ausschliesslich nur daran beissen sich nun DRV und Sozialgerichte fest!! Derzeit bin ich beim Landessozialgericht Potsdam und auch von dort wird mir bereits im Vorfeld der mündlichen Anhörung mit Auferlegung von Verschuldenskosten gedroht!! Was für ein Super-Rechtsstaat, dem es gelingt, eine schon mal praktizierte Gestzesauslegung mangels Geld mal ruck-zuck von den Füssen auf den Kopf zu stellen! Ich bin begeistert - zumal mittlerweile ja schon BVerfG und EGMR daran nichts finden können ... Welche Chancen gibt es überhaupt noch ??</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, auch mich trifft die Stichtagsregelung, da mein VEB leider zu den etwas \\\&#8221;schnelleren\\\&#8221; gehörte und bereits am 22.6.90 als GmbH ins Handelsregister eingetragen wurde. Und ausschliesslich nur daran beissen sich nun DRV und Sozialgerichte fest!! Derzeit bin ich beim Landessozialgericht Potsdam und auch von dort wird mir bereits im Vorfeld der mündlichen Anhörung mit Auferlegung von Verschuldenskosten gedroht!! Was für ein Super-Rechtsstaat, dem es gelingt, eine schon mal praktizierte Gestzesauslegung mangels Geld mal ruck-zuck von den Füssen auf den Kopf zu stellen! Ich bin begeistert &#8211; zumal mittlerweile ja schon BVerfG und EGMR daran nichts finden können &#8230; Welche Chancen gibt es überhaupt noch ??</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: heinisch</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-40585</link>
		<dc:creator>heinisch</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Sep 2009 16:38:13 +0000</pubDate>
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		<description>zu beitrag 12 ( sogenannte &quot; leere hüllen )
nach der  gmbh und ag verordnung der ddr gilt eine gmbh oder ag erst dann rechtsverbindlichkeit, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist.
ist der Eintrag erst ab dem 1.7.1990 erfolgt, war der ausgangsbetrieb noch die  juristische Person, wenn es sich um einen volkseigenen produktionsbetrieb ( VEB ) handelte. die stichtagsregelung ist nicht ausser kraft gesetzt
meine meinung
s. gbl ddr t1 nr 14 1990 § 7</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>zu beitrag 12 ( sogenannte &#8221; leere hüllen )<br />
nach der  gmbh und ag verordnung der ddr gilt eine gmbh oder ag erst dann rechtsverbindlichkeit, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist.<br />
ist der Eintrag erst ab dem 1.7.1990 erfolgt, war der ausgangsbetrieb noch die  juristische Person, wenn es sich um einen volkseigenen produktionsbetrieb ( VEB ) handelte. die stichtagsregelung ist nicht ausser kraft gesetzt<br />
meine meinung<br />
s. gbl ddr t1 nr 14 1990 § 7</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: heinisch</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-40584</link>
		<dc:creator>heinisch</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Sep 2009 16:30:29 +0000</pubDate>
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		<description>zu beitrag 12 ( sogenannte &quot; leere hüllen )
nach der  gmbh und ag verordnung der ddr gilt eine gmbh oder ag erst dann rechtsverbindlichkeit, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist.
ist der Eintrag erst ab dem 1.7.1990 erfolgt, war der ausgangsbetrieb noch die  juristische Person, wenn es sich um einen volkseigenen produktionsbetrieb ( VEB ) handelte. die stichtagsregelung ist nicht ausser kraft gesetzt
meine meinung
s. gbl ddr t1 nr 14 § 7</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>zu beitrag 12 ( sogenannte &#8221; leere hüllen )<br />
nach der  gmbh und ag verordnung der ddr gilt eine gmbh oder ag erst dann rechtsverbindlichkeit, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist.<br />
ist der Eintrag erst ab dem 1.7.1990 erfolgt, war der ausgangsbetrieb noch die  juristische Person, wenn es sich um einen volkseigenen produktionsbetrieb ( VEB ) handelte. die stichtagsregelung ist nicht ausser kraft gesetzt<br />
meine meinung<br />
s. gbl ddr t1 nr 14 § 7</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Baselitz</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-34190</link>
		<dc:creator>Baselitz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Jan 2009 17:07:34 +0000</pubDate>
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		<description>Stichtagsregelung: GmbH in Gründung

Wie Herr Milde ausführt, halte auch ich dieses Rechtskonstrukt für einen Willkürakt. Vor allem wenn man sich vor Augen führt, das meiner Meinung nach, die Vorbereitungen zur Gründung der GmbH und zur Ablösung der VEB (also Bilanzen, Fondsübergang ...) laut Treuhandanweisung vor dem 30.06.90 abzuschliessen waren.

Das bedeutet: Alle Ansprüche sind von vornherein im Unrecht. (bis auf die VEB, die diesen 30.06 nicht schafften).  Ein Gesetz wird durch Urteile von Bundessozialgerichten im Nachhinein bezüglich der fiktiven Anwartschaften komplett auf den Kopf gestellt ??? 
Ich glaube, das nur eine politische Lösung eine Veränderung bringen kann. Dazu sollten wir und zusammenschliessen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Stichtagsregelung: GmbH in Gründung</p>
<p>Wie Herr Milde ausführt, halte auch ich dieses Rechtskonstrukt für einen Willkürakt. Vor allem wenn man sich vor Augen führt, das meiner Meinung nach, die Vorbereitungen zur Gründung der GmbH und zur Ablösung der VEB (also Bilanzen, Fondsübergang &#8230;) laut Treuhandanweisung vor dem 30.06.90 abzuschliessen waren.</p>
<p>Das bedeutet: Alle Ansprüche sind von vornherein im Unrecht. (bis auf die VEB, die diesen 30.06 nicht schafften).  Ein Gesetz wird durch Urteile von Bundessozialgerichten im Nachhinein bezüglich der fiktiven Anwartschaften komplett auf den Kopf gestellt ???<br />
Ich glaube, das nur eine politische Lösung eine Veränderung bringen kann. Dazu sollten wir und zusammenschliessen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dipl.Ing J.Büttner</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-34161</link>
		<dc:creator>Dipl.Ing J.Büttner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 12:02:13 +0000</pubDate>
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		<description>Ich suche Gleichbetroffene.Thema:Stichtagsregelung
&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Wenn man offiziell Ausgereist war, hat man ja das Recht der DDR nicht verletzt. Dann stehen die Karten schlecht-s.Abschnitt 1b. Allerdings habe ich bisher vom LSG keine Aussage zur der Situation: Wenn man bereits 1989 widerrechtlich die DDR verlassen hatte und somit nach geltendem Recht der DDR kein Bürger der DDR mehr war, wieso gelten für mich noch Gesetze oder Vereinbarungen der DDR, die in der Konsequenz klar gegen das GG §3 und natürlich auch gegen die Menschenrechtkonvention verstossen? Anscheinend hilft hier nur die Klage beim Verfassungsgericht?&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich suche Gleichbetroffene.Thema:Stichtagsregelung</p>
<p align="justify">Wenn man offiziell Ausgereist war, hat man ja das Recht der DDR nicht verletzt. Dann stehen die Karten schlecht-s.Abschnitt 1b. Allerdings habe ich bisher vom LSG keine Aussage zur der Situation: Wenn man bereits 1989 widerrechtlich die DDR verlassen hatte und somit nach geltendem Recht der DDR kein Bürger der DDR mehr war, wieso gelten für mich noch Gesetze oder Vereinbarungen der DDR, die in der Konsequenz klar gegen das GG §3 und natürlich auch gegen die Menschenrechtkonvention verstossen? Anscheinend hilft hier nur die Klage beim Verfassungsgericht?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ing. Rolf Heret</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-34110</link>
		<dc:creator>Ing. Rolf Heret</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jan 2009 17:43:33 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Mir geht es gleichwohl wie Nr. 12 Herrn Rainer Milde. Ich bin aber bereits in der Klagephase. Richterliche Hinweise deuten darauf hin, dass die Klage abgewiesen wird, da die wirtschaftliche Tätigkeit zugunsten und für Rechnung der Kapitalgesellschaft verrichtet wurde. Bemerkenswert, dass am Stichtag, also der 30.6.1990 jener Tag war, wo die Umwandlung notariell beurkundet wurde. Mein Gehalt wurde aber erst ab Juli 1990 anders eingestuft (Sozialabgaben erst ab dem 01.07.1990) . Diese Argumente interessiert das Gericht nicht. Vielleicht gibt es Erfahrungen und Hinweise.
hugglauchau(at)t-online.de&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Mir geht es gleichwohl wie Nr. 12 Herrn Rainer Milde. Ich bin aber bereits in der Klagephase. Richterliche Hinweise deuten darauf hin, dass die Klage abgewiesen wird, da die wirtschaftliche Tätigkeit zugunsten und für Rechnung der Kapitalgesellschaft verrichtet wurde. Bemerkenswert, dass am Stichtag, also der 30.6.1990 jener Tag war, wo die Umwandlung notariell beurkundet wurde. Mein Gehalt wurde aber erst ab Juli 1990 anders eingestuft (Sozialabgaben erst ab dem 01.07.1990) . Diese Argumente interessiert das Gericht nicht. Vielleicht gibt es Erfahrungen und Hinweise.<br />
hugglauchau(at)t-online.de</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dipl.Ing.(FH) Rainer Milde</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-31313</link>
		<dc:creator>Dipl.Ing.(FH) Rainer Milde</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Oct 2008 09:28:17 +0000</pubDate>
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		<description>Im Ergebnis des Antrages auf Festellung höherer Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung der Jahresendprämie wurden mir die Pflichtbeitragszeiten nach AAÜG aberkannt. Ich hätte nach nochmaliger Überprüfung keine Versorgungsanwartschaft im Sinn von §1 Abs.1 des AAÜG, da zwar die Punkte 1 und 2 der Bestimmung erfüllt seien, aber der Pkt. 3 (betriebliche Voraussetzung-am 30.06.1990 in einem VEB o. gleichgestellte Einrichtung) nicht erfüllt sei. Ich habe zwar am 30.6.1990 im VEB Robotron Hoyerswerda gearbeitet, der aktiv eine industrielle Herstellung von Sachgütern betrieb, aber die betrieblichen Voraussetzungen im Sinne eines volkseigenen Produktionsbetriebes hätten nicht vorgelegen, da die wirtschaftliche Tätigkeit zugunsten und für Rechnung der Kapitalgesellschaft (GmbH) verrichtet wurde. Der Fondsübergang wäre am 01.06.1990 erfolgt.
Diese bisher nicht bekannte Konstruktion und die daraus abgeleitete Ablehnung einer Anerkennung ist ein wahrer Willkürakt. 
Ich werde Widerspruch einlegen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Im Ergebnis des Antrages auf Festellung höherer Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung der Jahresendprämie wurden mir die Pflichtbeitragszeiten nach AAÜG aberkannt. Ich hätte nach nochmaliger Überprüfung keine Versorgungsanwartschaft im Sinn von §1 Abs.1 des AAÜG, da zwar die Punkte 1 und 2 der Bestimmung erfüllt seien, aber der Pkt. 3 (betriebliche Voraussetzung-am 30.06.1990 in einem VEB o. gleichgestellte Einrichtung) nicht erfüllt sei. Ich habe zwar am 30.6.1990 im VEB Robotron Hoyerswerda gearbeitet, der aktiv eine industrielle Herstellung von Sachgütern betrieb, aber die betrieblichen Voraussetzungen im Sinne eines volkseigenen Produktionsbetriebes hätten nicht vorgelegen, da die wirtschaftliche Tätigkeit zugunsten und für Rechnung der Kapitalgesellschaft (GmbH) verrichtet wurde. Der Fondsübergang wäre am 01.06.1990 erfolgt.<br />
Diese bisher nicht bekannte Konstruktion und die daraus abgeleitete Ablehnung einer Anerkennung ist ein wahrer Willkürakt.<br />
Ich werde Widerspruch einlegen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dipl. Ing. (FH) Klaus Neudeck</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-30471</link>
		<dc:creator>Dipl. Ing. (FH) Klaus Neudeck</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Sep 2008 19:31:02 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe mit sehr großen Interesse die Beiträge gelesen und bin auch der Meinung, man sollte etwas unternehmen.

Bei mir trifft auch die Stichtagsregelung (mir fehlen vier Monate, weil ich schon in Bayern war)  zu.

Ich würde mich freuen, wenn sich hier ein Forum bilden könnte. 
Auch wäre ich gerne bereit für eine Zusammenarbeit meine Kontaktdaten zu nennen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe mit sehr großen Interesse die Beiträge gelesen und bin auch der Meinung, man sollte etwas unternehmen.</p>
<p>Bei mir trifft auch die Stichtagsregelung (mir fehlen vier Monate, weil ich schon in Bayern war)  zu.</p>
<p>Ich würde mich freuen, wenn sich hier ein Forum bilden könnte.<br />
Auch wäre ich gerne bereit für eine Zusammenarbeit meine Kontaktdaten zu nennen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dipl.-Ing. Frank Schulze</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-23233</link>
		<dc:creator>Dipl.-Ing. Frank Schulze</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Mar 2008 13:47:16 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Hallo Mitstreiter gesucht. Habe das Gebiet der DDR 1984 offiziell per Ausreise verlassen. Der Widerspruch zum abgelehnten Antrag auf Gewährung von Zusatzrente wurde mit der Stichtgsregelung begründet. Schon der gesunde Menschenverstand sagt, daß erworbene Anwartschaften von über Jahre geleisteter ingenieurtechnischer Arbeit nicht von einem Aufenthaltsort zum Stichtag 30.06.1990 abhängig gemacht werden kann. Hier muß geklagt werden und zwar bis ganz oben. Nach meiner Auffassung werden Grundrechte verletzt. Gibt es Gleichgesinnte die dagegen gemeinsam ankämpfen würden ? Bitte per email melden f.schulze@t-online.de&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Hallo Mitstreiter gesucht. Habe das Gebiet der DDR 1984 offiziell per Ausreise verlassen. Der Widerspruch zum abgelehnten Antrag auf Gewährung von Zusatzrente wurde mit der Stichtgsregelung begründet. Schon der gesunde Menschenverstand sagt, daß erworbene Anwartschaften von über Jahre geleisteter ingenieurtechnischer Arbeit nicht von einem Aufenthaltsort zum Stichtag 30.06.1990 abhängig gemacht werden kann. Hier muß geklagt werden und zwar bis ganz oben. Nach meiner Auffassung werden Grundrechte verletzt. Gibt es Gleichgesinnte die dagegen gemeinsam ankämpfen würden ? Bitte per email melden <a href="mailto:f.schulze@t-online.de">f.schulze@t-online.de</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: G. Endler</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-20520</link>
		<dc:creator>G. Endler</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jan 2008 16:53:00 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Als Mitarbeiter, der am 30.06.90 im VEB SKET Magdeburg gearbeitet hat und dort an maßgeblicher Stelle zur Optimierung der Produktionsergebnisse insbesondere der metallurgischen Betriebsabteilungen beigetragen hat, erfülle ich die sachliche und betriebliche Voraussetzung für die Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem Nr. 1 für die technische Intelligenz. Da ich aber Diplommathematiker bin und nicht Diplomingenieur, erfülle ich nicht die sogenannte persönliche Voraussetzung. Meine Recherchen im Web haben bisher ergeben, dass es für Dipl.-Math., Dipl.-Phys., Dipl.-Chem. u. ä. Hochschulabsolventen wohl keinen Zweck hat, gegen die Ablehnung des Zuerkennungsantrags weiter vorzugehen. Für diese Berufsgruppen gibt es zwar das Zusatzversorgungssystem Nr. 4, aber wiederum nicht, wenn sie in einem VEB gearbeitet haben. Über Recht und Unrecht lässt sich sicher trefflich streiten, Fakt ist aber, dass der Gesetzgeber der DDR nun mal in der 2. Durchführungsbestimmung zum Gesetz ausdrücklich den Ingenieur mit seiner Berufsbezeichnung als technische Intelligenz gemeint hat und andere Hoch- und Fachschulabsolventen, die durchaus mit Ingenieurkollegen gleiche Tätigkeiten ausübten, außen vor gelassen.
Pech gehabt.
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
P.S. zu den Fällen mit Ausreise vor dem 30.06.90: In Ihrem Falle würde ich versuchen, mich mit Gleichgesinnten zusammenzutun und versuchen, diese blöde Stichtagsregelung anzugreifen. Haben Sie Mut!&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Als Mitarbeiter, der am 30.06.90 im VEB SKET Magdeburg gearbeitet hat und dort an maßgeblicher Stelle zur Optimierung der Produktionsergebnisse insbesondere der metallurgischen Betriebsabteilungen beigetragen hat, erfülle ich die sachliche und betriebliche Voraussetzung für die Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem Nr. 1 für die technische Intelligenz. Da ich aber Diplommathematiker bin und nicht Diplomingenieur, erfülle ich nicht die sogenannte persönliche Voraussetzung. Meine Recherchen im Web haben bisher ergeben, dass es für Dipl.-Math., Dipl.-Phys., Dipl.-Chem. u. ä. Hochschulabsolventen wohl keinen Zweck hat, gegen die Ablehnung des Zuerkennungsantrags weiter vorzugehen. Für diese Berufsgruppen gibt es zwar das Zusatzversorgungssystem Nr. 4, aber wiederum nicht, wenn sie in einem VEB gearbeitet haben. Über Recht und Unrecht lässt sich sicher trefflich streiten, Fakt ist aber, dass der Gesetzgeber der DDR nun mal in der 2. Durchführungsbestimmung zum Gesetz ausdrücklich den Ingenieur mit seiner Berufsbezeichnung als technische Intelligenz gemeint hat und andere Hoch- und Fachschulabsolventen, die durchaus mit Ingenieurkollegen gleiche Tätigkeiten ausübten, außen vor gelassen.<br />
Pech gehabt.
</p>
<p align="justify">
P.S. zu den Fällen mit Ausreise vor dem 30.06.90: In Ihrem Falle würde ich versuchen, mich mit Gleichgesinnten zusammenzutun und versuchen, diese blöde Stichtagsregelung anzugreifen. Haben Sie Mut!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: &#160; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz&#160;by&#160;Anwalt bloggt</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-18376</link>
		<dc:creator>&#160; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz&#160;by&#160;Anwalt bloggt</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Dec 2007 08:05:40 +0000</pubDate>
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		<description>[&#8230;] Siehe auch hier [&#8230;]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Siehe auch hier [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: E,Brauer</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-14358</link>
		<dc:creator>E,Brauer</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Nov 2007 15:09:37 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Als ehemaliger Ing. für Elektronik und Dipl,Ing. für Automatisierung habe ich 30 Jahre in einem Rechenzentrum der DDR als Computerspezi gearbeitet. Da dieser Betrieb kein Produktionsbetrieb war, wurde mir der Anspruch nicht gewährt. 
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Ich bin begeistert, daß unsere übergeordnten Genossen der VVB in Berlin, keine Praktiker der Industrie ,diesen Anspruch haben. Es lebe der Rechtsstaat. Dieses Rentenrecht wurde wohl mit diesen Genossen nach der Wende erarbeitet.
Es ist für uns ca. 300 Ingenieure aller dieser Unternehmen nicht nachvollziehbar.
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
Aber es werden auf jedem Fall Rentenmittel gespart, welche nun den Abgeordneten der Landtage ind des Bundestages zur Verfügung stehen.
Vielen Dank  dafür.&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Als ehemaliger Ing. für Elektronik und Dipl,Ing. für Automatisierung habe ich 30 Jahre in einem Rechenzentrum der DDR als Computerspezi gearbeitet. Da dieser Betrieb kein Produktionsbetrieb war, wurde mir der Anspruch nicht gewährt.
</p>
<p align="justify">Ich bin begeistert, daß unsere übergeordnten Genossen der VVB in Berlin, keine Praktiker der Industrie ,diesen Anspruch haben. Es lebe der Rechtsstaat. Dieses Rentenrecht wurde wohl mit diesen Genossen nach der Wende erarbeitet.<br />
Es ist für uns ca. 300 Ingenieure aller dieser Unternehmen nicht nachvollziehbar.
</p>
<p align="justify">
Aber es werden auf jedem Fall Rentenmittel gespart, welche nun den Abgeordneten der Landtage ind des Bundestages zur Verfügung stehen.<br />
Vielen Dank  dafür.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Birken</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-9954</link>
		<dc:creator>Michael Birken</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Sep 2007 13:17:15 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Specht,

ich habe auch in der DDR studiert (Ing. für Industrielle Elektronik). Bei mir verhält es sich so, dass mein Studium 1989 beendet war. Ich brauche mir also keine Hoffnungen auf eine Intelligenzrente zu machen.
Abe was Sie persönlich betrifft, Herr Specht, und die Vorredner, würde ich mich schon gegenüber dem Staat durchsetzen wollen.
Intelligenzrente gab es zu DDR-Zeiten auch nicht automatisch. Da mussten auch Antragsformulare beantragt werden. Also: durchziehen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Specht,</p>
<p>ich habe auch in der DDR studiert (Ing. für Industrielle Elektronik). Bei mir verhält es sich so, dass mein Studium 1989 beendet war. Ich brauche mir also keine Hoffnungen auf eine Intelligenzrente zu machen.<br />
Abe was Sie persönlich betrifft, Herr Specht, und die Vorredner, würde ich mich schon gegenüber dem Staat durchsetzen wollen.<br />
Intelligenzrente gab es zu DDR-Zeiten auch nicht automatisch. Da mussten auch Antragsformulare beantragt werden. Also: durchziehen!</p>
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		<title>Von: hans-jochen specht</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/comment-page-1/#comment-9171</link>
		<dc:creator>hans-jochen specht</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Sep 2007 06:44:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/sozialrecht/weitere-entscheidung-des-bsg-zur-intelligenzrente/129/#comment-9171</guid>
		<description>es gibt betroffene die deswegen sich zusammengeschlossen haben und auch kämpfen wollen und je mehr wir sind desto besser ist es. die alten bonzen haben eine bessere lobby nutzen den alten apparat, deswegen setzen sie sich auch durch.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>es gibt betroffene die deswegen sich zusammengeschlossen haben und auch kämpfen wollen und je mehr wir sind desto besser ist es. die alten bonzen haben eine bessere lobby nutzen den alten apparat, deswegen setzen sie sich auch durch.</p>
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