Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Arzneimittel ab dem 1. Juli 2006

Seit dem 1. Juli 2006 können Mitlieder der gesetzlichen Krankenvesicherung bestimmte Arzneimittel ohne Zuzahlung in der Apotheke erhalten, wenn der entsprechende Arzneimittelpreis mindestens 30 Prozent unterhalb eines jeweiligen Festbetrags liegt.

Die Festbeträge sind Obergrenzen für die Erstattung von Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung.

 

Die Kassenmitglieder können sich seit dem 1. Juli 2006 u.a. in den Apotheken informieren, welche Arzneimittel zuzahlungsfrei erhältlich sind. Für Arzneimittel aus 79 Festbetragsgruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) haben die Spitzenverbände der Krankenkassen bereits die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung festgelegt.

Die Spitzenverbände beabsichtigen die aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel in einer Übersicht auf der Internetseite www.gkv.info zu veröffentlichen.

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