Beim Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr ist häufig effektive Strafverteidigung nötig.
Auch in diesem Bereich ist es wichtig, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger einzuschalten. Gegenüber den Ermittlungsbehörden, also insbesondere gegenüber der Polizei sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht gebrauch machen und keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, also Ihren Ausweis und ggf. Ihren Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere vorzuzeigen. Durch voreilige Angaben zur Sache kann nur in den seltestens Fällen etwas erreicht werden, die Gefahr, das etwas zugegeben wird, was letztendlich ohne die eigenen Angaben nicht hätte nachgewiesen werden können, ist jedoch sehr hoch.
Zumeist kann frühestens nach Einsicht in die Ermittlungsakte die Beweislage eingeschätzt und gemeinsam mit dem Beschuldigten eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.