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	<title>Kommentare zu: Lenk- und Ruhezeiten nach Einführung des § 21a ArbZG</title>
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	<description>Kanzleiseiten zu Strafverteidigung und mehr: Anwalt bloggt</description>
	<lastBuildDate>Sun, 15 Jan 2012 18:44:06 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Von: Rudolph</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-2/#comment-54805</link>
		<dc:creator>Rudolph</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 15:19:20 +0000</pubDate>
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		<description>Ich bin im Fernverkehr tätig,bin jetzt 5 Wochen unterwegs.Muss mein Arbeitgeber mich auch mal nach hause schicken.Gruss Helmut</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin im Fernverkehr tätig,bin jetzt 5 Wochen unterwegs.Muss mein Arbeitgeber mich auch mal nach hause schicken.Gruss Helmut</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: H.Schumann</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-2/#comment-54776</link>
		<dc:creator>H.Schumann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 21:30:04 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo ich habe mal eine Frage:
ich fahre 6 Tage die Woche (ca. 4-4,5 std. am Tag) ein LKW mit 7,49 Tonnen. 

Muß ich undbedingt die Fahrerkarte nach Beendigung der Fahrt, jeden Tag aus dem Gerät entnehmen? Oder kann ich sie auch Stecken lassen, auch wenn die Einstellung auf Pause/Ruhezeit eingestellt ist?

Vielen Dank schon mal im vorraus.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ich habe mal eine Frage:<br />
ich fahre 6 Tage die Woche (ca. 4-4,5 std. am Tag) ein LKW mit 7,49 Tonnen. </p>
<p>Muß ich undbedingt die Fahrerkarte nach Beendigung der Fahrt, jeden Tag aus dem Gerät entnehmen? Oder kann ich sie auch Stecken lassen, auch wenn die Einstellung auf Pause/Ruhezeit eingestellt ist?</p>
<p>Vielen Dank schon mal im vorraus.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: anita</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-2/#comment-53785</link>
		<dc:creator>anita</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Sep 2011 09:34:46 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Sokolowski,

danke für die informativen seiten!

Da es aber leider etwas komplizierter gestaltet ist, bin ich mir nicht sicher ob es sich um ruhezeit, pause, oder arbeitszeit handelt.
also mein problem:

meine schicht beginnt um 5:15 uhr und bin um 9 uhr zurück, dann fahre ich wieder von 16 uhr bis 19:30 uhr. was ist mit der zeit dazwischen, wird diese als schichtzeit, arbeitszeit gerechnet? 
ist meine tägliche ruhezeit, bzw. der zeitraum in 24h überhaupt zulässig, da ich die tachoscheibe nicht entfernen darf und diese nicht länger als 13 stunden benützt werden darf, oder bin ich da falsch informiert?

danke für die antwort
anita</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Sokolowski,</p>
<p>danke für die informativen seiten!</p>
<p>Da es aber leider etwas komplizierter gestaltet ist, bin ich mir nicht sicher ob es sich um ruhezeit, pause, oder arbeitszeit handelt.<br />
also mein problem:</p>
<p>meine schicht beginnt um 5:15 uhr und bin um 9 uhr zurück, dann fahre ich wieder von 16 uhr bis 19:30 uhr. was ist mit der zeit dazwischen, wird diese als schichtzeit, arbeitszeit gerechnet?<br />
ist meine tägliche ruhezeit, bzw. der zeitraum in 24h überhaupt zulässig, da ich die tachoscheibe nicht entfernen darf und diese nicht länger als 13 stunden benützt werden darf, oder bin ich da falsch informiert?</p>
<p>danke für die antwort<br />
anita</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Natalia</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-2/#comment-53372</link>
		<dc:creator>Natalia</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Aug 2011 19:15:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/#comment-53372</guid>
		<description>Hallo Herr Sokolowski,

mein Onkel ist am verzweifeln, vielleicht können Sie uns weiter helfen.
Er ist Pole und arbeitet für eine Deutsche sehr bekannte Speditionsfirma als LKW Fahrer.
Man sagte ihm, dass er 4 Wochen am Stück arbeiten muss und anschließend eine Woche Urlaub bekommt um zu seiner Familie nach Polen zu fahren. Danach gehts wieder 4 Wochen auf Tour und wieder für eine Woche nach Hause.
In den ersten 6 Monaten bekommt er die eine Woche Urlaub von seinem Grundgehalt abgezogen, nach 6 Monaten wird dann die eine Woche Urlaub von seinem Urlaub abgezogen.
Hat das seine Richtigkeit? 
Darf diese Woche Pause von seinem Gehalt abgezogen werden? 
Darf auch diese Woche später von seinem Urlaub abgezogen werden? 

Vielen lieben Dank im Voraus
Schön, dass es solche Seiten gibt ;o))

Lieben Gruß
Natalia</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Sokolowski,</p>
<p>mein Onkel ist am verzweifeln, vielleicht können Sie uns weiter helfen.<br />
Er ist Pole und arbeitet für eine Deutsche sehr bekannte Speditionsfirma als LKW Fahrer.<br />
Man sagte ihm, dass er 4 Wochen am Stück arbeiten muss und anschließend eine Woche Urlaub bekommt um zu seiner Familie nach Polen zu fahren. Danach gehts wieder 4 Wochen auf Tour und wieder für eine Woche nach Hause.<br />
In den ersten 6 Monaten bekommt er die eine Woche Urlaub von seinem Grundgehalt abgezogen, nach 6 Monaten wird dann die eine Woche Urlaub von seinem Urlaub abgezogen.<br />
Hat das seine Richtigkeit?<br />
Darf diese Woche Pause von seinem Gehalt abgezogen werden?<br />
Darf auch diese Woche später von seinem Urlaub abgezogen werden? </p>
<p>Vielen lieben Dank im Voraus<br />
Schön, dass es solche Seiten gibt ;o))</p>
<p>Lieben Gruß<br />
Natalia</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: woltmann juri</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-2/#comment-48376</link>
		<dc:creator>woltmann juri</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 23:33:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/#comment-48376</guid>
		<description>Hallo wer kann mir weiter helfen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 
Ich habe da gehört und weiß nicht ob das stimmt, ich bin lkw-fahrer ich hatte 7,5 stunden lenkzeit gehabt hatte aber noch um nachhause zu kommen 5 stunden fahrt, da hab ich gehÃ¶rt das wen ich 3 stunden pause mache kann ich anschliessend noch mal 4,5-5 stunden fahren und muss dan noch mal eine pause von min. 9 stunden einhalten stimmt das oder nicht. 
Ich bedanke mich bei allen die mir weiter helfen können. 
gruß woltmann</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo wer kann mir weiter helfen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!<br />
Ich habe da gehört und weiß nicht ob das stimmt, ich bin lkw-fahrer ich hatte 7,5 stunden lenkzeit gehabt hatte aber noch um nachhause zu kommen 5 stunden fahrt, da hab ich gehÃ¶rt das wen ich 3 stunden pause mache kann ich anschliessend noch mal 4,5-5 stunden fahren und muss dan noch mal eine pause von min. 9 stunden einhalten stimmt das oder nicht.<br />
Ich bedanke mich bei allen die mir weiter helfen können.<br />
gruß woltmann</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Joachim Baaken</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-2/#comment-47511</link>
		<dc:creator>Joachim Baaken</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 09:41:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/#comment-47511</guid>
		<description>Hallo Herr Sokolowski,

vielen Dank erst mal für diese informative Seite und den dazugehörigen Blog. Für etliche meiner Fragen konnte ich bereits beim Lesen eine Antwort finden.

Mein konkrete Frage wäre die, &lt;b&gt; ob ein Arbeitsvertrag die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitszeit aushebeln kann? &lt;/b&gt;

In einer grossen Speditionsfirma Firma werden immer Verträge geschlossen mit Verweis auf diesen Bundesmanteltarifvertrag (dieser Vertrag, den es seit den 90er Jahren nicht mehr gibt, lt. Recherchen im Internet). Zusätzlich wird lt. Arbeitsvertrag die 6-Tage-Woche und 60-Stunden-Woche festgelegt.

Selbst diese 6 Tage und 60 Stunden werden regelmässig von der Dispoplanung überschritten und mit dem Arbeitsvertrag begründet.
Eine Freizeit- oder Wochenendplanung oder Familienleben ist generell nicht mehr möglich, da man selbst Samstags nicht sagen kann wann und wie lange man nun Feierabend hat, egal wieviele Stunden man bereits hinter sich hat.
Ich muss betonen, es geht um die Arbeitszeit, die Lenk- und Ruhezeiten können die Fahrer auf die Minute genau einhalten.

Hätte mich ja auch gerne mal zu einer Beratung an einen Anwalt gewendet, aber dazu muss man einen Termin machen können und auch mal frei haben ;-)

Liebe Grüsse</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Sokolowski,</p>
<p>vielen Dank erst mal für diese informative Seite und den dazugehörigen Blog. Für etliche meiner Fragen konnte ich bereits beim Lesen eine Antwort finden.</p>
<p>Mein konkrete Frage wäre die, <b> ob ein Arbeitsvertrag die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitszeit aushebeln kann? </b></p>
<p>In einer grossen Speditionsfirma Firma werden immer Verträge geschlossen mit Verweis auf diesen Bundesmanteltarifvertrag (dieser Vertrag, den es seit den 90er Jahren nicht mehr gibt, lt. Recherchen im Internet). Zusätzlich wird lt. Arbeitsvertrag die 6-Tage-Woche und 60-Stunden-Woche festgelegt.</p>
<p>Selbst diese 6 Tage und 60 Stunden werden regelmässig von der Dispoplanung überschritten und mit dem Arbeitsvertrag begründet.<br />
Eine Freizeit- oder Wochenendplanung oder Familienleben ist generell nicht mehr möglich, da man selbst Samstags nicht sagen kann wann und wie lange man nun Feierabend hat, egal wieviele Stunden man bereits hinter sich hat.<br />
Ich muss betonen, es geht um die Arbeitszeit, die Lenk- und Ruhezeiten können die Fahrer auf die Minute genau einhalten.</p>
<p>Hätte mich ja auch gerne mal zu einer Beratung an einen Anwalt gewendet, aber dazu muss man einen Termin machen können und auch mal frei haben <img src='http://www.sokolowski.org/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Liebe Grüsse</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Joachim Baaken</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-1/#comment-47510</link>
		<dc:creator>Joachim Baaken</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 09:41:09 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Sokolowski,

vielen Dank erst mal für diese informative Seite und den dazugehörigen Blog. Für etliche meiner Fragen konnte ich bereits beim Lesen eine Antwort finden.

Mein konkrete Frage wäre die, &lt;b&gt; ob ein Arbeitsvertrag die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitszeit aushebeln kann? &lt;/b&gt;

In einer grossen Speditionsfirma Firma werden immer Verträge geschlossen mit Verweis auf diesen Bundesmanteltarifvertrag (dieser Vertrag, den es seit den 90er Jahren nicht mehr gibt, lt. Recherchen im Internet). Zusätzlich wird lt. Arbeitsvertrag die 6-Tage-Woche und 60-Stunden-Woche festgelegt.

Selbst diese 6 Tage und 60 Stunden werden regelmässig von der Dispoplanung überschritten und mit dem Arbeitsvertrag begründet.
Eine Freizeit- oder Wochenendplanung oder Familienleben ist generell nicht mehr möglich, da man selbst Samstags nicht sagen kann wann und wie lange man nun Feierabend hat, egal wieviele Stunden man bereits hinter sich hat.
Ich muss betonen, es geht um die Arbeitszeit, die Lenk- und Ruhezeiten können die Fahrer auf die Minute genau einhalten.

Hätte mich ja auch gerne mal zu einer Beratung an einen Anwalt gewendet, aber dazu muss man einen Termin machen können und auch mal frei haben ;-)

Liebe Grüsse</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Sokolowski,</p>
<p>vielen Dank erst mal für diese informative Seite und den dazugehörigen Blog. Für etliche meiner Fragen konnte ich bereits beim Lesen eine Antwort finden.</p>
<p>Mein konkrete Frage wäre die, <b> ob ein Arbeitsvertrag die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitszeit aushebeln kann? </b></p>
<p>In einer grossen Speditionsfirma Firma werden immer Verträge geschlossen mit Verweis auf diesen Bundesmanteltarifvertrag (dieser Vertrag, den es seit den 90er Jahren nicht mehr gibt, lt. Recherchen im Internet). Zusätzlich wird lt. Arbeitsvertrag die 6-Tage-Woche und 60-Stunden-Woche festgelegt.</p>
<p>Selbst diese 6 Tage und 60 Stunden werden regelmässig von der Dispoplanung überschritten und mit dem Arbeitsvertrag begründet.<br />
Eine Freizeit- oder Wochenendplanung oder Familienleben ist generell nicht mehr möglich, da man selbst Samstags nicht sagen kann wann und wie lange man nun Feierabend hat, egal wieviele Stunden man bereits hinter sich hat.<br />
Ich muss betonen, es geht um die Arbeitszeit, die Lenk- und Ruhezeiten können die Fahrer auf die Minute genau einhalten.</p>
<p>Hätte mich ja auch gerne mal zu einer Beratung an einen Anwalt gewendet, aber dazu muss man einen Termin machen können und auch mal frei haben <img src='http://www.sokolowski.org/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Liebe Grüsse</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lothar Falter</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-1/#comment-46583</link>
		<dc:creator>Lothar Falter</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 18:37:18 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Sokolowski, 

meine Frage ist, wie verhält es sich mit Lenk- und Ruhezeiten bzw. Arbeitszeiten, wenn ein Aushilfslkwfahrer (Minijobber) in einer Firma 8 Stunden arbeitet und anschließend in einer zweiten Firma LKW fahren möchte?

Mit freundlichen Grüßen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Sokolowski, </p>
<p>meine Frage ist, wie verhält es sich mit Lenk- und Ruhezeiten bzw. Arbeitszeiten, wenn ein Aushilfslkwfahrer (Minijobber) in einer Firma 8 Stunden arbeitet und anschließend in einer zweiten Firma LKW fahren möchte?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sandy Oertel</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-1/#comment-43685</link>
		<dc:creator>Sandy Oertel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Mar 2010 12:37:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/#comment-43685</guid>
		<description>Hallo Herr Sokolowski,

wie genau ist dieser Abschnitt zu definieren:

(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:

   1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen

bedeutet das, dass wenn der Fahrer warten muss, seine Ladung beim Kunden aufnehmen zu können (es sind z.bsp.noch andere vor ihm dran), wird dies nicht als Arbeitszeit gewertet. Solch ein warten kann sich ja schon mal u.U. über drei Stunden hinziehen.
Und wo ist der Unterschied zwischen Arbeitszeit und Schichtzeit. Lt. AG meines Mannes wäre eine wöchentliche Schichtzeit von 72 Stunden völlig legitim. Ist das richtig?
Vielen Dank im Voraus!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Sokolowski,</p>
<p>wie genau ist dieser Abschnitt zu definieren:</p>
<p>(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:</p>
<p>   1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen</p>
<p>bedeutet das, dass wenn der Fahrer warten muss, seine Ladung beim Kunden aufnehmen zu können (es sind z.bsp.noch andere vor ihm dran), wird dies nicht als Arbeitszeit gewertet. Solch ein warten kann sich ja schon mal u.U. über drei Stunden hinziehen.<br />
Und wo ist der Unterschied zwischen Arbeitszeit und Schichtzeit. Lt. AG meines Mannes wäre eine wöchentliche Schichtzeit von 72 Stunden völlig legitim. Ist das richtig?<br />
Vielen Dank im Voraus!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Wimmer</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-1/#comment-43665</link>
		<dc:creator>Michael Wimmer</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Mar 2010 21:49:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/#comment-43665</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Sokolowski, ich habe eine Frage, die die Beschreibung mir nicht helfen konnte. Ich wurde gestern mit einem geliehenen Transporter von der Polizei angehalten. Sie haben von mir die Ruhe- und Lenkzeitenbescheinigung gefordert. Ich habe diese leider in meinem eigenen Fahrzeug vergessen. Ich betreibe ein Kleinunternehmen und meine Existens wäre gefährdet. Ich fahre aber auch nicht jeden Tag. Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man die Bescheinigung für alle 28 Tage vergessen hat? Bekommt man da auch Punkte? Wird man da im Gewerbezentralregister eingetragen? Kann man da noch was machen? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Beste Grüße Michael Wimmer</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Sokolowski, ich habe eine Frage, die die Beschreibung mir nicht helfen konnte. Ich wurde gestern mit einem geliehenen Transporter von der Polizei angehalten. Sie haben von mir die Ruhe- und Lenkzeitenbescheinigung gefordert. Ich habe diese leider in meinem eigenen Fahrzeug vergessen. Ich betreibe ein Kleinunternehmen und meine Existens wäre gefährdet. Ich fahre aber auch nicht jeden Tag. Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man die Bescheinigung für alle 28 Tage vergessen hat? Bekommt man da auch Punkte? Wird man da im Gewerbezentralregister eingetragen? Kann man da noch was machen? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Beste Grüße Michael Wimmer</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Igor Schantor</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-1/#comment-42916</link>
		<dc:creator>Igor Schantor</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 12:20:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/#comment-42916</guid>
		<description>Danke für die Antworten, das mit dem Geldverdienen verstehe ich. 
&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Was das Zwingen zu illegalen Handlungen betrifft, das läuft immer nach dem gleichen Muster ab.
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Entweder man macht was der Chef sagt oder man fliegt wegen Arbeitsverweigerung oder aus einem anderen vorgeschobenen Grund.
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Das ist schlicht Erpressung und die ist doch meines wissens immernoch illegal. Ich mein das ändert sich ja ständig. Helerei wurde letztens ja auch abgeschafft (Bankdaten Schweiz).&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
Wie gesagt, danke für die Auskünfte und viel Erfolg im Beruf und mit dem Blog.&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Antworten, das mit dem Geldverdienen verstehe ich. </p>
<p align="justify">Was das Zwingen zu illegalen Handlungen betrifft, das läuft immer nach dem gleichen Muster ab.
</p>
<p align="justify">Entweder man macht was der Chef sagt oder man fliegt wegen Arbeitsverweigerung oder aus einem anderen vorgeschobenen Grund.
</p>
<p align="justify">Das ist schlicht Erpressung und die ist doch meines wissens immernoch illegal. Ich mein das ändert sich ja ständig. Helerei wurde letztens ja auch abgeschafft (Bankdaten Schweiz).</p>
<p align="justify">
Wie gesagt, danke für die Auskünfte und viel Erfolg im Beruf und mit dem Blog.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Joachim Sokolowski</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-1/#comment-42889</link>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 05:10:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/#comment-42889</guid>
		<description>&lt;blockquote&gt;&gt;Schade das keine genauen Antworten möglich sind.&lt;/blockquote&gt;
&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
Einerseits muss jeder Fall individuelle beurteilt werden, andererseits ernähre ich meine Familie mit meiner anwaltlichen Tätigkeit...
&lt;blockquote&gt; &gt;Ist die Wartezeit auf eine Entladerampe Pause oder Arbeitszeit? &lt;/blockquote&gt;
Es kommt drauf an... &lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Pausen sind grundsätzlich in § 4 ArbZG geregelt. Eine Definition findet sich dort allerdings nicht. Nach der Rechtsprechung liegt eine Pause dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringt.&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
Ob dies an der Laderampe gegeben ist, ist im Einzelfall zu prüfen.
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;&gt;Ist es erlaubt das ein Spediteur seine Fahrer anweist sobald der LKW steht wird auf Pause gedrückt. &lt;/p&gt;&lt;/blockquote&gt;
Der Fahrer selbst ist dafür verantwortlich, dass er den Fahrtenschreiben bzw. die Fahrerkarte ordnungsgemäß bedient. Kommt er einer rechtswidrigen Anweisung des Arbeitgebers nicht nach, so stehen die Chancen gut, dass der Arbeitgeber im Falle einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung den Kürzeren zieht. Des Weiteren kann in solchen Fällen das Bußgeld gegenüber dem Arbeitgeber höher als die Regelbuße verhängt werden.
&lt;blockquote&gt;&gt; Wo kann man Arbeitgeber “verpetzen” &lt;/blockquote&gt;
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Das macht man nicht! Kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. De Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer - so zumindest die Theorie - nicht zu unrechtmäßigem Handeln zwingen...
&lt;/p&gt;
Im Zweifel an einen in Fragen des Fahrpersonalrechts erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der dann die konkreten Möglichkeiten prüfen und den Fahrer beraten wird...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>&gt;Schade das keine genauen Antworten möglich sind.</p></blockquote>
<p align="justify">
Einerseits muss jeder Fall individuelle beurteilt werden, andererseits ernähre ich meine Familie mit meiner anwaltlichen Tätigkeit&#8230;</p>
<blockquote><p> &gt;Ist die Wartezeit auf eine Entladerampe Pause oder Arbeitszeit? </p></blockquote>
<p>Es kommt drauf an&#8230; </p>
<p align="justify">Pausen sind grundsätzlich in <a href="http://dejure.org/gesetze/ArbZG/4.html"  target="_blank" title="&sect; 4 ArbZG: Ruhepausen">§ 4 ArbZG</a> geregelt. Eine Definition findet sich dort allerdings nicht. Nach der Rechtsprechung liegt eine Pause dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringt.</p>
<p align="justify">
Ob dies an der Laderampe gegeben ist, ist im Einzelfall zu prüfen.
</p>
<p align="justify">
<blockquote><p align="justify">&gt;Ist es erlaubt das ein Spediteur seine Fahrer anweist sobald der LKW steht wird auf Pause gedrückt. </p>
</blockquote>
<p>Der Fahrer selbst ist dafür verantwortlich, dass er den Fahrtenschreiben bzw. die Fahrerkarte ordnungsgemäß bedient. Kommt er einer rechtswidrigen Anweisung des Arbeitgebers nicht nach, so stehen die Chancen gut, dass der Arbeitgeber im Falle einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung den Kürzeren zieht. Des Weiteren kann in solchen Fällen das Bußgeld gegenüber dem Arbeitgeber höher als die Regelbuße verhängt werden.</p>
<blockquote><p>&gt; Wo kann man Arbeitgeber “verpetzen” </p></blockquote>
<p align="justify">Das macht man nicht! Kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. De Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer &#8211; so zumindest die Theorie &#8211; nicht zu unrechtmäßigem Handeln zwingen&#8230;
</p>
<p>Im Zweifel an einen in Fragen des Fahrpersonalrechts erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der dann die konkreten Möglichkeiten prüfen und den Fahrer beraten wird&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Igor Schantor</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-1/#comment-42882</link>
		<dc:creator>Igor Schantor</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 23:45:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/#comment-42882</guid>
		<description>&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Interessante Thematik hier. Schade das keine genauen Antworten möglich sind. Versuche meine Fragen deshalb so allgemein wie möglich zu halten. 
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
Ist die Wartezeit auf eine Entladerampe Pause oder Arbeitszeit? In welchem Gesetz bzw. Verordnung ist das geregelt? 
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
Ist es erlaubt das ein Spediteur seine Fahrer anweißt sobald der LKW steht wird auf Pause gedrückt. Auch bei Ladetätigkeiten und anderen Arbeiten? 
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
Wo kann man Arbeitgeber &quot;verpetzen&quot; wenn sie §21a ignorieren? Immerhin sind sogar Gefängnissstrafen möglich. Die BAG interessiert sich nicht dafür, da hab ich es schon probiert.
&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
 mfg Igor&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Interessante Thematik hier. Schade das keine genauen Antworten möglich sind. Versuche meine Fragen deshalb so allgemein wie möglich zu halten.
</p>
<p align="justify">
Ist die Wartezeit auf eine Entladerampe Pause oder Arbeitszeit? In welchem Gesetz bzw. Verordnung ist das geregelt?
</p>
<p align="justify">
Ist es erlaubt das ein Spediteur seine Fahrer anweißt sobald der LKW steht wird auf Pause gedrückt. Auch bei Ladetätigkeiten und anderen Arbeiten?
</p>
<p align="justify">
Wo kann man Arbeitgeber &#8220;verpetzen&#8221; wenn sie §21a ignorieren? Immerhin sind sogar Gefängnissstrafen möglich. Die BAG interessiert sich nicht dafür, da hab ich es schon probiert.
</p>
<p align="justify">
 mfg Igor</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Angelique</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-1/#comment-42458</link>
		<dc:creator>Angelique</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 16:31:55 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p align=&quot;Justify&quot;&gt;Welche stunden sind IN die 48 arbeidswoche? So in 6 monate darf man nicht uber 48 stunden die woche kommen. ABER wenn ich in den Urlaub bin 14 tage und/oder krank gewesen bin fur 5 tage. WIE seht dann meine arbeidswoche aus??? Gilden die urbaubstage und kranken tage auch fur 8 stunden am tag IN die 48 uhr oder nicht???? (fur Deutschland)&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p align="Justify">Welche stunden sind IN die 48 arbeidswoche? So in 6 monate darf man nicht uber 48 stunden die woche kommen. ABER wenn ich in den Urlaub bin 14 tage und/oder krank gewesen bin fur 5 tage. WIE seht dann meine arbeidswoche aus??? Gilden die urbaubstage und kranken tage auch fur 8 stunden am tag IN die 48 uhr oder nicht???? (fur Deutschland)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: HenryLazarz</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/lenk-und-ruhezeiten-nach-einfuhrung-des-%c2%a7-21a-arbzg/242/comment-page-1/#comment-41987</link>
		<dc:creator>HenryLazarz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Dec 2009 16:39:29 +0000</pubDate>
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		<description>Ich war mit einem lkw 11900to  in frankreich unterwegs.
&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Ich bin beschäftigt bzw. KKraftfahrer der Stadtverwaltung und mit diesem lkw unterwegs um eine ausstellung nach Paris zu bringen.&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
zurück wurde ich kontrolliert und es wurden die lenkzeiten bemängelt und hatte ein bussgeld von 530 € zu bezahlen.die pausen waren 0,45 min&lt;/p&gt;&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;
Gibt es andere pausen in Frankreich?&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich war mit einem lkw 11900to  in frankreich unterwegs.</p>
<p align="justify">Ich bin beschäftigt bzw. KKraftfahrer der Stadtverwaltung und mit diesem lkw unterwegs um eine ausstellung nach Paris zu bringen.</p>
<p align="justify">
zurück wurde ich kontrolliert und es wurden die lenkzeiten bemängelt und hatte ein bussgeld von 530 € zu bezahlen.die pausen waren 0,45 min</p>
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Gibt es andere pausen in Frankreich?</p>
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