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Neuer Bußgeldkatalog ab 1.02.2009

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des neuen, für nach dem 31. Januar 2009 begangene Verkehrsverstöße geltenden, Bußgeldkataloges:

Verkehrsverstoß
bisheriges Bußgeld (EUR)
geplantes Bußgeld
ab 2009 (EUR)
unangepasste Geschwindigkeit 50 100
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 40 80
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) 40 – 150 70 – 200
zu geringer Abstand 40 – 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) 75 – 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
Tempolimit missachtet (innerorts) *) 50 – 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 80 – 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
Tempolimit missachtet (außerorts) *) 40 – 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 70 – 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer 60 80
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 50 80
Fehlverhalten an Bahnübergängen 50 – 450 80 – 700
gefährliches Überholmanöver 40 – 125 Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 – 250)
Vorfahrt missachtet 50 100
Drogen und Alkohol am Steuer 250 (erster Verstoß)
500 (zweiter Verstoß)
750 (dritter Verstoß
500 (erster Verstoß)
1000 (zweiter Verstoß)
1500 (dritter Verstoß)
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten 125 250
Rote Ampel missachtet 50 – 200 90 – 360
Durchführung illegaler Kfz-Rennen 200 (Veranstalter)
150 (Teilnehmer)
500 (Veranstalter)
400 (Teilnehmer)
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz 50 – 150 80 – 270
Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 Prozent (Pkw) 50 – 200 (Fahrzeugführer Lkw)
75 – 225 (Fahrzeughalter Lkw)

50 – 125 (Pkw)

80 – 380 (Fahrzeugführer Lkw)
140 – 425 (Fahrzeughalter Lkw)

95 – 235 (Pkw)

Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten 40 (Fahrer)
200 (Halter)
75 (Fahrer)
380 (Halter)

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

1 comment to Neuer Bußgeldkatalog ab 1.02.2009

  • Ich bin in einem Busunternehmen als Reisebusfahrer eingestellt und habe immer wieder Problem mit meinem Chef, die vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten(Schichtzeiten von 15h) einzuhalten.
    Gerade bei Tagesfahrten komme ich nicht auf meine 9 bzw. 11 h Ruhezeit.
    Da ich in Besitz einer Fahrerkarte bin und diese täglich benutze, hatte ich bisher immer Glück und wurde nicht von der BAG oder Polizei konntrolliert.
    Wer wird für die Verstöße zur Rechenschaft gezogen, die auf der Fahrerkarte gespeichert sind? Gibt es für solche Verstöße auch einen Bußgeldkatalog bzw. Punkte? Wird der Chef als Auftraggeber auch strafrechtlich belangt?
    MfG

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