Ohne Fahrerkarte in Frankreich – ggf. kein Bussgeld!

In der letzten Zeit häuften sich Berichte, dass Bus- oder LKWfahrern, die mit einem Fahrzeug ohne digitalem Kontrollgerät in Frankreich ohne Fahrerkarte unterwegs waren, ein Bussgeld in Höhe von 150,00 EUR und teilweise mehr auch dann abgenommen wurde, wennfür den Fahrer noch gar keine Fahrerkarte ausgestellt war.

Diese war rechtswidrig, da die EU-Verordnung ausdrücklich nur die Fahrer zum Mitführen der Fahrerkarte verpflichtet, denen bereits eine Fahrerkarte ausgestellt wurde.

Betroffenen, die entsprechende Probleme bei einer Kontrolle in Frankreich haben, ist dringend zu raten, gegen eine Sanktionierung durch die französischen Behörden Rechtsmittel einzulegen!

Die IHK Stuttgart hat nun ein Schreiben des Französischen Verkehrsministeriums veröffentlicht, in dem festgestellt sind, das Fahrer, denen noch keine Fahrerkarte ausgestellt wurde nicht zum Mitführen einer Fahrerkarte verpflichtet sind, sofern das Fahrzeug noch mit einem alten Kontrollgerät ausgestattet ist.
Das Schreiben kann hier auf den Seiten der IHK Stuttgart abgerufen werden.

Es empfielt sich, das Schreiben auszudrucken und bei Fahrten nach Frankreich mitzuführen.

7 comments to Ohne Fahrerkarte in Frankreich – ggf. kein Bussgeld!

  • betzer.a.

    das eu-recht interesiert in frankreich niemand da wird abgezockt

  • Hallo,

    es mag sein, dass dies (nicht nur Ihr) Eindruck ist.

    Frankreich ist ein Rechtsstaat. Für den Fall, dass es einem nicht gelingt, die Beamten bei einer eventuellen Kontrolle zu überzeugen, dass man keine Ordnungswidrigkeit begangen hat, steht der Rechtsweg offen. Insofern sollte man Maßnahmen ggf. Widersprechen und ggf. einen entsprechend qualifizierten französischen Rechtsanwalt einschalten. Ein entsprechender Kontakt kann u.U. auch über einen deutschen Rechtsanwalt hergestellt und die erforderliche Korrespondenz dann über diesen geführt werden.
    Ohne Rechtsschutzversicherung kann dies allerdings relativ teuer werden…

  • Gerhard Handwerk

    Hallo Frankreichfahrer,

    im Sept. 2005 wurden mir bei einer Polizeikontrolle an der Mautstelle St. Avold wegen einer angeblichen Lenkzeitüberschreitung der Fahrzeugschein abgenommen und auf einem Zettel eine Strafe von 2500.– Euro präsentiert. Ich habe natürlich protestiert und konnte weiterfahren. Nach einem halben Jahr erhielt ich einen Strafbefehl über 2577.– Euro und habe natürlich Einspruch erhoben. Seitdem prozessiert mein Anwalt gegen diesen Strafbefehl. Merkwürdigerweise wurde die Strafe in der zweiten Instanz auf 1100.– Euro reduziert, aber eine weitere Revision wollen die franz. Behörden nicht zulassen. Es geht hier eindeutig darum, deutschen Fahrern Geld abzupressen. Auch wird der Code de la route nach nach Ermessen der Franzosen ausgelegt. Für eine Ordnungswidrigkeit wird der Höchstsatz angesetzt.

    Anmerkung: Dieser Beitrag stellt die Erfahrung und Meinung des Kommentators dar.

  • Thomas Mende

    Das Problem in Frankreich besteht darin, dass die einzelnen Polizeiposten sich teilweise selbst finanzieren müssen, (Mehr “Strafgeld” – mehr Geld für den Posten), da ist die Versuchung natürlich groß, immer die Höchststrafe als Kaution zu fordern, weil kaum einer zur Gerichtsverhandlung kommt.

    Da es in F keine Strafen in dem Sinn gibt, sondern nur eine Kaution in Höhe der zu erwartenden, von Gericht festgesetzten, Strafe gestellt werden muss, sind die teilweise recht drastischen Maßnahmen der Polizisten legal. Ohne Kaution geht halt nix mehr.
    Wer nach Spanien weiterfährt, kann dort eine Kautionsversicherung abschließen.
    Spart Stress und Ärger… und die Kaution wird meistens geringer, da die Versicherungen Anwälte vor Ort haben, die erstmal die Sache prüfen bevor der Scheck gezückt wird.
    Wenn das Urteil da ist, zahlt man an die Versicherung und gut.
    Thomas, Murcia, E

  • Bernd Dilcher

    kann ich Kontakt über Yahoo zu Ihnen afnehmen?
    Über Internet Explorer ist dieses leider nicht möglich
    Wollte mich neu anmeden klappte leider nicht. immer Fehlermeldung (Host?)

  • Bernd Dilcher

    Ich möchte einfach nur Kontakt zu dieser Seite aufnehmen

  • Klaus Mayer

    Ich wurde letzte Woche in Spanien ( bei den Basken ) 3300€ erleichtert weil ich vergessen habe meinen Namen in die Tachoscheibe einzutragen. Jetzt hat mir mein Chef gesagt das diese Strafe zu hoch sei weil man nach dem deutschem Recht bestraft werden muss. Jetzt meine Frage . Ist das so das ich klagen soll und stimmt die Aussage von meinem Chef.

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