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Schlafkrankheit: Bus- LKW- und Taxifahrer sollen untersucht werden

Nach eine Antwort der Bundesregierung soll unter Umständen bereits im Juni 2007 die Verordnungdes Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften (Bundesratsdrucksache 231/07) in Kraft treten. Diese sieht vor, dass sich die regelmäßigen ärztlichen Screening-Untersuchungen von Lkw-, Bus- und Taxifahrern
künftig auch auf „Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit“ erstrecken.

Betroffen von den Screening-Untersuchungen sind Lkw-, Bus- und Taxifahrer, die eine neue Fahrerlaubnis beantragen oder ihre Fahrerlaubnis verlängern lassen wollen.

Nähere Einzelheiten können hier auf der Seite des Bundestages abgerufen werden.

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