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	<title>Kommentare zu: Schweigen heisst Schweigen!</title>
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	<description>Kanzleiseiten zu Strafverteidigung und mehr: Anwalt bloggt</description>
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		<title>Von: Andreas Weiss</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/schweigen-heisst-schweigen/1066/comment-page-1/#comment-45708</link>
		<dc:creator>Andreas Weiss</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Jul 2010 15:01:16 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe mit o.g. Helmut schon Kontakt aufgenommen.
Die Methoden der Polizei erscheinen z.T., mehr als zweifelhaft, wie ich auf meiner Website beschreibe.
Als Ex-Quelle habe ich gute Einblicke in die Arbeit der Polizei bekommen - aber auch über deren eigene krumme Dinger, wie z.B. Verflechtungen ins Milieu etc.
Ein OK-Fall ist sicherlich extrem, aber auch im einfachsten Strafverfahren wird oftmals &quot;getürkt&quot;, oder die Darlegung des klaren Willens in der BV ignoriert, und dieser unterwandert. 
Dies, um eine &quot;geeignete&quot; Aussage zu erhalten, bestenfalls zum &quot;Tatnachweis&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe mit o.g. Helmut schon Kontakt aufgenommen.<br />
Die Methoden der Polizei erscheinen z.T., mehr als zweifelhaft, wie ich auf meiner Website beschreibe.<br />
Als Ex-Quelle habe ich gute Einblicke in die Arbeit der Polizei bekommen &#8211; aber auch über deren eigene krumme Dinger, wie z.B. Verflechtungen ins Milieu etc.<br />
Ein OK-Fall ist sicherlich extrem, aber auch im einfachsten Strafverfahren wird oftmals &#8220;getürkt&#8221;, oder die Darlegung des klaren Willens in der BV ignoriert, und dieser unterwandert.<br />
Dies, um eine &#8220;geeignete&#8221; Aussage zu erhalten, bestenfalls zum &#8220;Tatnachweis&#8221;</p>
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		<title>Von: Helmut Karsten</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/schweigen-heisst-schweigen/1066/comment-page-1/#comment-43190</link>
		<dc:creator>Helmut Karsten</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 10:36:29 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p align=&quot;justify&quot;&gt;Mein Schweigen, am Tatort (ich hatte über 2 Promille), wurde als Nichtvorliegen der Notwehrsituation gewertet. So hat es mein Verteidiger als unzulässige Vernehmingsmethode in der Revisionsschrift gerügt. Der mehrfach vorbestrafte Frustschläger (95 Kg) hatte auch Alkohol, welche 2 Stunden nach dem Vorfall aus dem Operationsblut festgestellt wurde (1.85 %o nach mind. 2 Plasma-Packungen). Ich (60Kg bei 1.85) habe diesen 4. Angriff (erwiesen) innerhalb von 20 Stunden nur gestoppt. Dennoch wurde ich wegen gef. Kv zu 30 Monaten verurteilt. Mein Zentralregisterauszug ist ein weisses Blatt (gewesen), ich war 47 Jahre alt. Solange ich schnaufe, werde ich das Urteil des LG-Bamberg als Fehlurteil aufzeigen. Mein § 2344 StGB wurde an die StA-schaft zurückgeschickt und eingestellt. &lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Mein Schweigen, am Tatort (ich hatte über 2 Promille), wurde als Nichtvorliegen der Notwehrsituation gewertet. So hat es mein Verteidiger als unzulässige Vernehmingsmethode in der Revisionsschrift gerügt. Der mehrfach vorbestrafte Frustschläger (95 Kg) hatte auch Alkohol, welche 2 Stunden nach dem Vorfall aus dem Operationsblut festgestellt wurde (1.85 %o nach mind. 2 Plasma-Packungen). Ich (60Kg bei 1.85) habe diesen 4. Angriff (erwiesen) innerhalb von 20 Stunden nur gestoppt. Dennoch wurde ich wegen gef. Kv zu 30 Monaten verurteilt. Mein Zentralregisterauszug ist ein weisses Blatt (gewesen), ich war 47 Jahre alt. Solange ich schnaufe, werde ich das Urteil des LG-Bamberg als Fehlurteil aufzeigen. Mein <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/2344.html"  target="_blank">§ 2344 StGB</a> wurde an die StA-schaft zurückgeschickt und eingestellt. </p>
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		<title>Von: Joachim</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/schweigen-heisst-schweigen/1066/comment-page-1/#comment-43156</link>
		<dc:creator>Joachim</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 16:46:33 +0000</pubDate>
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		<description>Mit welchen &quot;Methoden&quot; haben Sie ein Problem? Falls Sie behaupten wollen, man dürfe nach der ersten Erklärung, schweigen zu wollen, nicht weiter fragen, wäre das jedenfalls Unsinn.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mit welchen &#8220;Methoden&#8221; haben Sie ein Problem? Falls Sie behaupten wollen, man dürfe nach der ersten Erklärung, schweigen zu wollen, nicht weiter fragen, wäre das jedenfalls Unsinn.</p>
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