Teppichmesser ist ein gefährliches Werkzeug

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

In seinem Beschluss vom 5. August 2010 in dem Verfahren 2 StR 335/10 weist der BGH darauf hin, dass die Nichtanwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB im Falle des Einsatzes eines Teppichmessers als Drohmittel durch das Landgericht rechtsfehlerhaft sei und verweist diesbezüglich auf BGH, NStZ-RR 2001, 41 sowie OLG Schleswig, NStZ 2004, 212, 214.

Die Entscheidung kann hier auf den Seiten des Bundesgerichtshofes im Volltext abgerufen werden.

Leave a Reply

  

  

  

You can use these HTML tags

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>