Regelmäßig werden Verurteilte, die sich auf freiem Fuß befinden, zunächst zum Haftantritt in den geschlossenen Vollzug geladen und es wird dann frühestens in den ersten Wochen des Vollzugs entscheiden, ob und in welchem Umfang Lockerungen, wie zum Beispiel der Offene Vollzug, gewährt werden. → weiter lesen…

