PKW-Fahrt 28 Stunden nach Cannabiskonsum

In seiner Enstcheidung vom 16.3.2007 in den Verfahren Ss (B) 5/2007 (18/07) und Ss (B) 5/07 (18/07) hat das OLG Saarbrücken festgestellt, dass zum objektiven Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG lediglich das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mittels gehört. Wird im Blut des Betroffenen eine Wirkstoffkonzentration von 1 ng/ml THC gemessen, so sei der sichere Nachweis erbracht, dass der Betroffene noch unter der Wirkung zuvor genossenen Cannabis stehe.
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