Ohne Eröffnungsbschluss keine Verurteilung

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

In seinem Beschluss vom 11.01.2011 in dem Verfahren 3 StR 484/10 hat der BGH das landgerichtliche Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt, da sich ein wirksamen Eröffnungsbeschluss nicht in der Akte befand und dies ein Verfahreshinderniss darstellt. → weiter lesen…