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Skimmen allein ist nicht als Nachmachen von Zahlungskarten strafbar

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14.09.2010 in dem Verfahren 5 StR 336/10 festgestellt, dass eine versuchte gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion erst dann gegeben ist, wenn die Täter vorsätzlich und in der tatbestandsmäßigen Absicht mit der Fälschungshandlung selbst beginnen. → weiter lesen…

BGH zu den Voraussetzungen der versuchten schweren räuberischen Erpressung

In seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2007 in dem Verfahren 4 StR 422/07 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der versuchten schweren räuberischen Erpressung befasst → weiter lesen…

BGH zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, zur Schuldunfähigkeit, Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit …

BGH, Urteil vom 18.01.2006 – 2 StR 394/05 → weiter lesen…