Körperteile des Täters sind kein gefährliches Werkzeug

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Eine Kopfnuss ist keine gefährliche Körperverletzung. Dies hat der BGH in seinem Beschluss vom 11. Januar 2011 (4 StR 450/10 ) festgestellt und u.a. folgendes ausgeführt: → weiter lesen…