Das Opfer einer Straftat kann seine Forderung auf Schmerzensgeld nicht nur im Zivilrechtsweg geltend machen, sondern seine Forderung auch im Wege eines sogenannten Adhäsionsantragen im Strafverfahren gegen den Täter geltend machen. → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Das Opfer einer Straftat kann seine Forderung auf Schmerzensgeld nicht nur im Zivilrechtsweg geltend machen, sondern seine Forderung auch im Wege eines sogenannten Adhäsionsantragen im Strafverfahren gegen den Täter geltend machen. → weiter lesen… |
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