Wiedereinsetzung: Es kommt auf die Kenntnis des Angeklagten an

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Bei einem Wiedereinsetzungsantrag bezüglich der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kommt es auf die Kenntnisse des Angeklagten und nicht auf die Kenntnisse des Verteidigers an. → weiter lesen…