Schuldanerkenntniss allein keine Grundlage für Strafmilderung wegen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Hat der Täter das Opfer ganz oder wenigstens zu einem überwiegenden Teil für die tat entschädigt, so kann nach der Vorschrift des § 46a StGB u.a. die Strafe mildern.
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