Einhandmesser im PKW um Gurt aufzuschneiden verstößt gegen das Waffenrecht

In dem vom OLG Stuttgart mit Beschluß vom 14.6.2011 (4 Ss 137/11) entschiedenen Fall hatte wurden in dem PKW des Betroffenen bei einer Poizeikontrollseinem im Seitenfach der Fahrertür zwei griffbereite Einhandmesser – eines deutlich sichtbar – aufgefunden.
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