Erwägungen bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Versagt das Gericht einem Angeklagten der zu Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder weniger verurteilt wird die Strafaussetzung zur Bewährung, so hat es diese Entscheidung auf eine Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten (vgl. BGHSt 29, 319, 324; Fischer aaO § 56 Rdn. 23 m.w.N.) gem. § 56 II StGB zu stützen. → weiter lesen…

Anrechnung von Therapiezeiten auf die zu vollstreckende Strafe

Die Anrechnung von Therapiezeiten gem. § 35 Abs. 3 BtMG setzt voraus, dass die zu vollstreckende Strafe oder der zu vollstreckende Strafrest zwei Jahre nicht überschreitet. → weiter lesen…