Nach dem Urteil des BGH vom 28.8.2007 in dem Verfahren 1 StR 268/07 kann die Erledigungserklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus(§ 67d Abs. 6 StGB) regelmäßig nur dann Grundlage nachträglicher Sicherungsverwahrung (§ 66b Abs. 3 StGB) sein, → weiter lesen…


