Echter ungarischer Führerschein führt nicht unbedingt zur Berechtigung in Deutschlad Kraffahrzeuge zu führen

In dem vom OLG Stuttgart mit Beschluß vom 6.2.2012 (6 Ss 605/11) entschiedenen Fall hatte der Angeklagte durch Vorlage eines „(…) total gefälschten ukrainischen Führerscheins (…)“ bei „(…) der ungarischen Führerscheinstelle (…)“ zum Zwecke der Umschreibung der angeblich bestehenden „ukrainischen Fahrerlaubnis“ und anschließender Entgegennahme eines „echten ungarischen“ Führerscheins von einer unechten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr Gebrauch gemacht (§ 267 Abs. 1 StGB). → weiter lesen…

Unfallflucht der anderen Art

Polizei Hessen

Einer in der Bremer Straße in Frankfurt am letzten Samstag kurz nach Mitternacht durchgeführten stationären Verkehrskontrolle der Polizei entzog sich ein Pkw-Fahrer durch Flucht. → weiter lesen…

Führungsaufsicht: allgemeines Verbot zur Haltung und Führung von Kraftfahrzeugen möglich

Entscheidung des OLG Frankfurt

Im Rahmen der Ausgestaltung der Führungsaufsicht kann in Ausnahmefällen über § 68 b I 1 Nr. 6 StGB auch ein allgemeines Verbot zur Haltung und Führung von Kraftfahrzeugen angeordnet werden.

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