In dem vom BAG in dem Verfahren 9 AZR 416/10 am 20. September 2011 entschiedenen Fall hatten die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers den Arbeitgeber auf Abgeltung, also Auszahlung, des am Todestag bestehenden (Rest-)Urlaubsanspruches in Anspruch genommen.
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